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Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 31. Dezember 1872

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ermächtigung von Deutschen Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 33, Seite 436
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1872
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 900.) Dem Kaiserlichen Konsul Leiter in La Paz und dem Kaiserlichen Konsul G. Niederberger in Saigon (Cochin-China) ist, einem jeden für seinen Amtsbezirk, die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.