Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 13. März 1869
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(Nr. 246.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Pierre Armand Wladimir Mörch zu La Rochelle
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 247.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Preußischen Vizekonsul Ludwig Adolph Theodor Blücher zu Galacz
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst, und
- den bisherigen Vizekonsul beim Generalkonsulat des Norddeutschen Bundes zu Alexandrien Heinrich Friedrich Willibald Richard Bartels
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Jassy zu ernennen geruht.
(Nr. 248.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul Reinhard Berger zu Gonaïves (Hayti)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 249.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen und Hamburgischen Konsul J. H. Goßler zu Boston und den Kaufmann Ernst Beyer zu Mobile
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 250.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Vizekonsul Alexander Rigler
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Akkiermann zu ernennen geruht.