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Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 21. Februar 1868

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 2, Seite 6 - 8
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Februar 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 48.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Freiherrn von Gerolt, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 24. Januar d. J. zu überreichen.

(Nr. 49.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, Grafen von Perponcher, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige der Niederlande sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 29. Januar d. J. zu überreichen.

(Nr. 50.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Ihrer Majestät der Königin von Spanien, Freiherrn v. Canitz und Dallwitz, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Spanien sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 30. Januar d. J. zu überreichen.

(Nr. 51.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen, Freiherrn von Richthofen, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 2. Februar d. J. zu überreichen.

[7] (Nr. 52.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Ottomanischen Pforte, Grafen Brassier de St. Simon, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Kaiserlichen Majestät dem Sultan sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 3. Februar d. J. zu überreichen.

(Nr. 53.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Bundesrathe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieutenant v. Roeder, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten des Bundesrathes der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 6. Februar d. J. zu überreichen.

(Nr. 54.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Heiligkeit dem Papste, von Arnim, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Heiligkeit dem Papste sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 8. Februar d. J. zu überreichen.

(Nr. 55.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Staatsminister Grafen von Bernstorff, zugleich als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 11. Februar d. J. zu überreichen.

[8] (Nr. 56.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Dänemark, v. Heydebrand und der Lasa, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Dänemark sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 12. Februar d. J. zu überreichen.