Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 25. Mai 1869

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 15, Seite 139
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. Mai 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[139]


(Nr. 285.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, den Königlich Sächsischen Legationsrath Rudolph Friedrich Le Maistre als Ministerresidenten des Norddeutschen Bundes bei den Regierungen des Argentinischen Bundes und der Republik Uruguay zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, am 5. März d. J. dem Herrn Präsidenten des Argentinischen Bundes und am 22. März d. J. dem Herrn Präsidenten des Freistaates Uruguay seine Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft zu überreichen.