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Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 7. Juli 1868

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 21, Seite 372
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. Juli 1868
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(Nr. 125.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Kaiser von China, v. Rehfues, zugleich zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 11. April d. J. zu überreichen.