Ernennung von Reichsbeamten. Vom 31. Dezember 1872

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Reichsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 33, Seite 436
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1872
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(Nr. 896.) Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs auf den Vorschlag des Bundesraths den Königlich preußischen Ober-Tribunalsrath von Holleben in Berlin zum Mitgliede des Bundesamts für das Heimathwesen zu ernennen geruht.


(Nr. 897.) Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs auf den Vorschlag des Bundesrats den Obergerichtsrath im Großherzoglich hessischen Obergericht der Provinz Rheinhessen Friedrich Wilhelm Heinrich Mohrmann zu Mainz zum Rath bei dem Reichs-Oberhandelsgericht in Leipzig zu ernennen geruht.