Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 2. Mai 1871

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 18, Seite 92 - 93
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Mai 1871
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(Nr. 634.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36. der Verfassung des Deutschen Reichs sind, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, folgenden Direktivbehörden und Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereinsbeamte beigeordnet worden, und zwar:

I. Als Vereinsbevollmächtigter:

der Königlich Preußischen Provinzial-Steuerdirektion zu Hannover, der Großherzoglich Oldenburgischen Kammer, Zolldepartement zu Oldenburg und der Herzoglich Braunschweigischen Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig an Stelle des aus dem Vereinsdienst geschiedenen Großherzoglich Hessischen Ober-Steuerrathes Fabricius der Großherzoglich Hessische Ober-Steuerrath Giller mit dem Wohnsitz in Hannover;

II. Als Vereinskontroleure:

A. im Königreich Preußen:

1) den Hauptämtern zu Berlin und Frankfurt a. O. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen Zollinspektors Tröger der Königlich Sächsische Zollinspektor Kerstan mit dem Wohnsitz in Berlin,
2) den Hauptämtern zu Halle, Halberstadt und Nordhausen der dem Hauptamte zu Magdeburg als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Sächsische Zollinspektor v. Wachsmann unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Magdeburg,
3) den Hauptämtern zu Kiel, Rendsburg, Heide und Tönning an Stelle des als Vereinskontroleur nach Mannheim versetzten Königlich Württembergischen Zollinspektors Hegelmaier der Königlich Württembergische Zollinspektor Kirn mit dem Wohnsitz in Kiel; [93]

B. im Großherzogthum Baden:

den Hauptämtern zu Mannheim und Heidelberg an Stelle des verstorbenen Königlich Württembergischen Ober-Zollinspektors Schmidlin der bisherige Vereinskontroleur in Kiel, Königlich Württembergische Zollinspektor Hegelmaier mit dem Wohnsitz in Mannheim;

C. im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin:

den Hauptämtern zu Schwerin und Rostock an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-Revisors Großjohann der den Hauptämtern zu Güstrow und Neubrandenburg als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Souchon unter Verlegung seines Wohnsitzes von Güstrow nach Rostock.
Der Wohnsitz des, den im Königreich Bayern belegenen Hauptämtern zu Mittenwald, Pfronten, Kempten und Lindau als Vereinskontroleur beigeordneten Königlich Preußischen Steuerinspektors Lehmann ist von Kempten nach Lindau verlegt worden.