Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 9. April 1872

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 11, Seite 90 - 91
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. April 1872
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(Nr. 811.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs sind nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen folgenden Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Stationskontroleure beigeordnet worden, und zwar:

A. im Königreich Preußen:

  1. dem Hauptamte zu Crefeld der den Hauptämtern zu Emmerich, Cleve, Duisburg, Ruhrort, Uerdingen, Wesel, Kaldenkirchen und Neuß als Stationskontroleur beigeordnete Großherzoglich hessische Zollinspektor v. Buri unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Emmerich,
  2. den Hauptämtern zu Ottensen und Itzehoe an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich sächsischen Zollinspektors Krippendorf der Königlich sächsische Ober-Steuerkontroleur Naundorff mit dem Wohnsitz in Hamburg;

B. im Königreich Sachsen:

den Hauptämtern zu Schandau und Pirna an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich preußischen Ober-Zollinspektors v. Hirschfeld der Königlich preußische Steuerinspektor Meyer mit dem Wohnsitz in Schandau;

C. im Großherzogthum Baden:

  1. dem Hauptamte zu Säckingen der Stationskontroleur, Königlich preußische Steuerinspektor Katsch in Waldshut unter Belassung in seiner Stellung zu den Hauptämtern zu Randegg und Stühlingen und unter Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,[091]
  2. den Hauptämtern zu Lörrach und Lahr der Stationskontroleur, Königlich preußische Steuerinspektor Habrecht in Basel unter Belassung in seiner Stellung zu dem Hauptamte zu Freiburg und unter Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,
  3. den Hauptämtern zu Carlsruhe und Baden-Baden der den Hauptämtern zu Mannheim und Heidelberg als Stationskontroleur beigeordnete Königlich württembergische Zollinspektor Hegelmaier unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Mannheim;

D. im Großherzogthum Hessen:

den Hauptämtern zu Darmstadt, Offenbach und Gießen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuerinspektors Klostermann der Königlich preußische Steuerinspektor Sauerland mit dem Wohnsitz in Darmstadt;

E. in der freien und Hansestadt Hamburg:

dem Hauptamte zu Hamburg an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich sächsischen Zollinspektors Krippendorf der Königlich sächsische Ober-Steuerkontroleur Naundorff mit dem Wohnsitz in Hamburg.