Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 21. Januar 1869
[30]
(Nr. 217.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Preußischen Konsul José M. Marina zu Gijon,
- den Großherzoglich Oldenburgischen, sowie Hamburgischen, Bremischen und Lübeckischen Konsul Manuel Barcena y Franco zu Vigo, und
- den Preußischen und Hamburgischen Konsul Jean Pierre Schwartz zu Santa Cruz (Teneriffa)
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 218.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen, Mecklenburgischen und Hamburgischen Konsul Harald Feddersen in St. Thomas (Antillen)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 219.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Bruno v. Rauchhaupt zu Lagos (Guinea)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 220.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Ernst Kropf zu Cadiz
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. [31]
(Nr. 221.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul José Eusebio Röchelt zu Bilbao
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.