Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 26. April 1870
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(Nr. 470.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- an Stelle des verstorbenen Generalkonsuls Hepner zu Amsterdam den dortigen Kaufmann L. Hoyack
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 471.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Frank Hammond
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Deal,
- den bisherigen Königlich Sächsischen Vizekonsul Ludwig Liepmann
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Nottingham,
- den bisherigen Königlich Preußischen Vizekonsul John Tredwen
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Padstow, und
- an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Vizekonsuls des Norddeutschen Bundes de Saint Croix zu Jersey, den Kaufmann Hugh Charles Godfroy
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.