Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 28. März 1870

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 6, Seite 49 - 50
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. März 1870
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(Nr. 440.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Konsul des Norddeutschen Bundes, Legationsrath Dr. v. Bojanowski zu Moskau

zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu St. Petersburg zu ernennen geruht.


(Nr. 441.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den früheren Legationssekretair bei der Königlich Preußischen Gesandtschaft in München, Legationsrath v. Radowitz

zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes zu Bukarest zu ernennen geruht.


(Nr. 442.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Bundeskonsuls von der Heyde zu Singapore den Kaufmann Oscar Mooyer daselbst

zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.


(Nr. 443.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Kanzler des Bundeskonsulates zu Singapore, Paul Wentzel

zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu Tientsin zu ernennen geruht. [50]


(Nr. 444.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls J. Allmirall zu Palma den Kaufmann Don Miguel Salvà y Saguñola

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 445.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Preußischen Vizekonsul Julius Kall zu Friedrichshafen

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.


(Nr. 446.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann P. D. Martin zu Simonstown

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 447.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Peter Borstelmann zu Maceió (Brasilien)

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 448.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Carl Weiß zu Callao

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 449.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Philip Douglas Alexander

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Bristol zu ernennen geruht.


(Nr. 450.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann José de Sevilla in Torrox

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.