Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 30. März 1869

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 9, Seite 72
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. März 1869
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(Nr. 261.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Dr. Otto Siemens zu Tiflis

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.