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Erstausgaben deutscher Dichtung/Definition

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Definition „Erstausgabe“

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Zitiert nach Gero von Wilpert / Adolf Gühring: Erstausgaben deutscher Dichtung – Eine Bibliographie zur deutschen Literatur 1600–1990, 2. Auflg. S. XVI–XVII, Stuttgart: Kröner 1992

I. Als Erstausgaben im Sinne dieses Buches gelten:

  • 1. jede erste selbständige Ausgabe eines in weiterem Sinn literarischen Werkes in Buchform (bei Malerdichtern also keine reinen Bildbände oder Illustrationen zu fremden Werken)
  • 2. erstmals erschienene Privatdrucke, sofern sie in ihrem Charakter öffentlich sind, sowie Sonderdrucke, sofern ihre Paginierung nicht nachweist, daß sie aus einem anderen Werk übernommen sind
  • 3. jede Neuausgabe eines Werkes zu Lebzeiten des Autors in neuer, wesentlich veränderter Fassung (Erweiterung oder Kürzung), soweit die Veränderung auf dem Titelblätter oder im Vorwort erwähnt ist, oder unter neuem Titel, wobei ein Hinweis auf die frühere eigentliche Erstausgabe erfolgt
  • 4. jede zu Lebzeiten des Autors erschienene Einzelausgabe eines bereits in der Gesamtausgabe oder in größerem Zusammenhang publizierten Werkes (Auszug), mit Verweis auf die Herkunft des Auszugs
  • 5. jede historisch-kritische Ausgabe und postume Gesamtausgabe, wenn sie überwiegend neue Texte enthält
  • 6. Übersetzungen fremdsprachiger Werke
  • 7. Bearbeitungen bzw. Nachdichtungen fremder oder ausländischer Werke
  • 8. jedes Werk, an dem der Autor als maßgeblicher Mitverfasser, nicht aber nur als Beiträger, beteiligt ist
  • 9. Werke anderer Autoren, zu denen der betreffende Autor ein Vorwort oder Nachwort verfaßt hat, auch wenn er nicht auf dem Titelblätter genannt ist
  • 10. Werke anderer Autoren, Sammelbände, Anthologien und Zeitschriften, die der betreffende Autor als maßgeblicher Herausgeber oder Mitherausgeber ediert hat
  • 11. beide Ausgaben von Werken, die in beiden Teilen Deutschlands in der Zeit von 1945 bis 1990 im selben Jahr als Erstausgabe erschienen sind
  • 12. bei Werken, die während der NS-Zeit nicht im deutschen Sprachgebiet erschienen sind, sowohl die Erstausgabe außerhalb des deutschen Sprachraums als auch die erste in Deutschland veröffentlichte Ausgabe
  • 13. Briefpublikationen eines Autors, die zu seinen Lebzeiten erschienen sind
  • 14. Selbständig erschienene Faksimiledrucke von Handschriften, sofern sie Erstausgaben sind
  • 15. Postume Zusammenstellungen und Herausgaben von bislang unveröffentlichten Texten, die in der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte Werkcharakter erlangt haben.
  • Anmerkung: Die Titel der Gruppen 6—10 werden durch Voranstellung einer diesbezüglichen Abkürzung vor dem Titel als nicht-eigene Werke von den eigentlichen Werken abgehoben.

II. Die Titelaufnahme erfolgt im allgemeinen nach den Instruktionen für die Preußischen Bibliotheken, jedoch mit folgenden durch den Zweck dieses Buches bedingten Änderungen:

  • 1. Die Titel einschließlich evtl. Untertitel werden mit größter Genauigkeit auch der Orthographie wiedergegeben, nur allzulange, etwa barocke Titel müssen aus Raumgründen gelegentlich an den durch Punkte bezeichneten Stellen gekürzt werden.
  • 2. Illustratoren von Erstausgaben werden aufgeführt.
  • 3. Die Angaben über Seitenzahlen, Abbildungen usw. werden vor den Verlagsort gestellt.
  • 4. Erscheinungsjahr und -ort stehen nicht in Klammern, wenn sie aus der Titelei, Vorwort, Copyright oder Impressum hervorgehen.
  • 5. Erscheinungsjahr und -ort stehen in eckigen Klammern, wenn sie außerhalb des Buches festgestellt wurden (dasselbe gilt für Zusätze des Bearbeiters).
  • 6. Lassen sich Erscheinungsjahr und -ort nicht ermitteln, entfällt in der Regel der Vermerk o. O. (ohne Ort) und o. J. (ohne Jahr).
  • 7. Für die Angabe der Seitenzahl ist die eingedruckte Paginierung maßgeblich; soweit keine vorliegt, wird die Blattzahl angegeben.
  • 8. Auf die Angabe des Formats wird bei allen Bänden in Oktav verzichtet, mit Ausnahme quer 8°.
  • 9. Die Titel werden chronologisch, innerhalb eines Jahres alphabetisch nach den Werktiteln geordnet, wobei das Ordnungswort das erste unflektierte Substantiv (falls vorhanden) ist; der voranstehende bestimmte oder unbestimmte Artikel bleibt unberücksichtigt, dasselbe gilt für Mitverfasser, Mitherausgeber etc.
  • 10. Verlagsnamen werden aus Raumgründen nur in Kurzform gebracht, die für die Identifizierung ausreicht.

III. Dem Interesse des Sammlers dienen vor allem die folgenden zusätzlichen Angaben:

  • 1. Bei seltenen bibliophilen oder Privatdrucken wurde nach Möglichkeit die Höhe der Erstauflage und eventuell deren Signierung angegeben.
  • 2. Auflagen, die vor bzw. kurz nach Auslieferung zurückgezogen, durch äußere Umstände vernichtet oder staatlich verboten wurden, werden nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet.
  • 3. Bei Sammelbänden (außer Gesamtausgaben) folgt nach Möglichkeit die Angabe der enthaltenen, bereits früher einzeln erschienenen Titel.
  • 4. Die fortlaufende Numerierung innerhalb des einzelnen OEuvres.

IV. Ferner:

  • 1. Schriftsteller, die nur oder fast ausschließlich unter ihrem Pseudonym bekannt geworden sind, werden im Alphabet unter diesem aufgeführt. Das Pseudonymzeichen (+) entfällt in solchen Fällen (verschiedene Pseudonyme werden durch +1, +2, +3 usw. markiert); evtl. nicht unter dem Pseudonym, sondern unter dem eigentlichen Namen erschienene Werke erhalten dann das Zeichen ° (= nicht unter Pseudonym).
  • 2. Als Bühnenmanuskript gedruckte Theaterstücke sowie unrechtmäßige Drucke werden nicht verzeichnet.