Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 26. August 1872

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 28, Seite 371
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. August 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[371]


(Nr. 878.) Namens des Deutschen Reichs ist das Exequatur ertheilt worden:

dem Privatier Herrn A. L. Wolf in Frankfurt a. M. als Vize-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika,
dem Herrn Hugo Kunheim in Berlin als Königlich italienischer Konsul für Berlin,
dem Herrn Ernst Poensgen in Cöln als Konsul der Republik Peru in Cöln,
dem Herrn Frederick Poll in Stettin als Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika,
dem Kaufmann Herrn Adolph Nicolaus Zerssen in Tönning und
dem Kaufmann Herrn Carl Christiansen in Husum als Königlich großbritannische Vizekonsuln.