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Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 4. April 1870

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Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 8, Seite 64
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. April 1870
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(Nr. 455.) Dem Kaufmann Joseph Behrend hierselbst ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Republik Chile für Berlin ertheilt worden.


(Nr. 456.) Dem Kaufmann C. Hagen ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedischer Vizekonsul zu Flensburg ertheilt worden.


(Nr. 457.) Dem Kaufmann Matthias Wohler ist an Stelle des auf seinen Wunsch entlassenen bisherigen Königlich Schwedischen Vizekonsuls M. J. Lafrenz Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedischer Vizekonsul zu Burg auf der Insel Fehmarn ertheilt worden.


(Nr. 458.) Dem zum Generalkonsul der Republik Venezuela für den Norddeutschen Bund ernannten bisherigen Konsul von Venezuela in Hamburg J. A. Carrillo y Návas ist das Exequatur zu dieser Ernennung mit dem amtlichen Wohnsitz zu Hamburg Namens des Norddeutschen Bundes ertheilt worden.