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Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 7. November 1871

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Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 43, Seite 374
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. November 1871
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(Nr. 724.) Namens des Deutschen Reichs ist:

dem Kaufmann Henry Fowler zu Memel das Exequatur als Königlich Großbritannischer Vizekonsul,
dem Kaufmann Julius Rudolph zu Stettin das Exequatur als Königlich Dänischer Konsul für Pommern

ertheilt worden.


(Nr. 725.) Dem zum Französischen Generalkonsul in Hamburg ernannten Herrn André Ferdinand Dervieu,

dem zum Französischen Generalkonsul in Frankfurt a. M. ernannten Herrn Charles de Hell,
dem zum Französischen Konsul in Bremen ernannten Herrn Alexandre Martial Vessillier

ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur für diese Ernennungen ertheilt worden.