Fütterungskosten bei der Gendarmerie

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Gesetzestext
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Titel: Fütterungskosten bei der National-Gendarmerie
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich: Rheinhessische Provinzen Frankreichs
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse erlassen von dem Regierungs-Kommissär in den vier neuen Departementen des linken Rheinufers
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[035]

Schluß des Vollziehungs-Direktoriums, betreffend die Fütterungen der National-Gendarmerie.

vom 14ten Thermidor.[WS 1]

Das Vollziehungs-Direktorium, erwägend daß in mehreren Departementern die Theurung des Futters die Gendarmerie in die Unmöglichkeit sezt, ihre Pferde mit dem durch das Gesetz vom 28ten Germinal VI[WS 2] bestimmten Geldtheile zu unterhalten; daß es dringend ist, die Unter-Officier und Gendarmen aus einer Lage zu ziehen, die der Genauigkeit und der Thätigkeit, die ihre Amtsverrichtungen erfordern, einen wesentlichen Schaden zufügen; auf den Bericht des Kriegs-Ministers,

Beschließt:

Erster Artikel.[Bearbeiten]

Die Verwaltungs-Räthe der Gendarmerie sollen in jedem Departement fortfahren, die Fonds für die Fütterungs-Masse so anzuwenden, wie es durch den Artikel LXXII des Gesetzes vom 28sten Germinal Jahr VI vorgeschrieben worden.

II.[Bearbeiten]

Der Preis der durch die Verwaltungs-Räthe für die Fütterung der Pferde der Unter-Officiere und Gendarmen vom 1sten Messidor Jahr VII[WS 3] bis auf den 1sten Messidor Jahr VIII[WS 4] geschlossenen oder autorisirten Kaufverträge, soll auf den mittleren Preis des Futters in jedem Departement berechnet werden; und wenn er den Belauf der Fütterungs-Masse während dem nemlichen Zeitstriche übersteigt so soll der Ueberfluß der Summe im Laufe des Fructidors Jahr VIII, aus den ausserordentlichen Kriegs-Fonds, zufolge der von den Verwaltungs-Räthen ausgesetzten, vom Kriegs-Commissarius, der mit der Polizei des Corps beauftragt ist, visirten und von den Central-Verwaltungen abgeschlossenen Verzeichnissen rückgezahlt werden.

[037]

Der Kriegs-Minister ist mit Vollziehung gegenwärtigen Schlusses, der im Gesetzregister gedruckt werden soll, beauftragt.
Die Ausfertigung gleichlautend, unterschrieben Sieyes, Präsident; Vom Vollziehungs-Direktorium, der General-Sekretär Lagarde.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. 5. August.
  2. 17. April 1798
  3. 19. Juni 1799
  4. 20. Juni 1800