Flächenmaaße in der Provinz Rheinhessen (Großh Hess)(1821)

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Gesetzestext
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Titel: Vergleichung der Flächenmaaße in der Provinz Rheinhessen mit dem Großherzoglich Hessischen Maaße.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich: Rheinhessen
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 S. 241-247.
Fassung vom: 1. Juni 1821
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Juni 1821
Inkrafttreten:
Anmerkungen: Die Tabellen befinden sich auf commons im Anschluss an diesen Text.
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Vergleichung

der
Flächenmaaße in der Provinz Rheinhessen
mit dem

neuen Großherzoglich Hessischen Maaße.

Die unterzeichnete Stelle hat dem §. 29. des Gesetzes vom 10. Dec. 1817 zu Folge, sämmtliche alten Ruthenmaaße der Provinz Rheinhessen durch den Geometer Meisenzahl an Ort und Stelle mit dem neuen Maaße vergleichen lassen. Die Resultate dieser Untersuchungen werden hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, um danach die Reductionen für alle öffentlichen Bekanntmachungen und Verhandlungen vorzunehmen; wobei jedoch gestattet ist, das alte Maaß jedesmal in Klammern beizusetzen.

Darmstadt den 1ten Juni 1821.
Großherzogl. Hessische Maaß- und Gewichts-Commission.
Eckhardt.
vt. Schäffer.