Geheimmittel
[228] Geheimmittel. Die nachstehend verzeichneten Mittel werden teils wegen ihrer Wirkungslosigkeit, teils wegen der schwindelhaften Art ihrer Anpreisung und ihres Vertriebs gemäß einer württembergischen Ministerialverfügung vom 26. Juli 1898 dem Verbot der öffentlichen Ankündigung ohne Rücksicht darauf unterstellt, ob ihre Zusammensetzung bekannt gegeben ist oder nicht: „Antirheumatischer und antiarthritischer Blutreinigungsthee“ von Franz Wilhelm, Apotheker in Neunkirchen, Niederösterreich, „Bandwurmmittel“ von Th. Konetzky in Säckingen, Baden, „Bruchheilmittel“ von Joh. Wöhrle in Langenargen, „Dentila“ von Geo Dötzer in Frankfurt a. M., „Glandulen“ von Dr. Hofmann Nachfolger in Meerane i. S., „Hämaton“ von Apotheker Haitzema in Amsterdam, „Herba polygonum (Knöterich)“ von Emil Gördel in Kolberg, „Kräuterthee, Russischer Knöterich (Polygonum avic.)“ von Ernst Weidemann in Liebenburg a. Harz, „Dr. R. Schiffmanns Asthma-Pulver“ vermittelt von G. L. Daube u. Cie. in Berlin, „M. Schützes Universalheilsalbe“ und „M. Schützes Blutreinigungspulver“ von Eduard Wildt in Köstritz, Reuß, „Volta-Kreuz, Elektro-Volta-Kreuz, Volta-Stern“, „Warners safe cure“.