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Geschichte der Stadt Mainz (Schaab, Band 3): Gonsenheim

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Karl Anton Schaab
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Titel: Gonsenheim
Untertitel:
aus: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3: Enthaltend die Geschichte der Großherzoglich Hessischen Rheinprovinz, S. 196–198
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Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1847
Verlag: Selbstverlag
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Erscheinungsort: Mainz
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Quelle: Google und Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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[196] 7) Gonsenheim, ein großes zur ehemaligen Domprobstei Mainz gehöriges, eine kleine Stunde von der Stadt gelegenes Pfarrdorf mit einer dem heil. Joseph und Stephan geweihten Kirche und in seiner Nähe gelegenen Wallfahrtskapelle zu den heil. vierzehn Nothhelfern, mit 2300 Einwohnern. Es liegt an der von Finthen kommenden Bach, die Gonz genannt, von der es auch seinen Namen haben mag. In den alten Akten heißt es auch Gunsenheim, Gunsinheim, Gunzenheim, Gunzinheim[1] und war schon unter Karl dem Großen bekannt, wo mehrere Felder und Leibeigene allda den Klöstern Lorsch und Fuld waren geschenkt worden. Im Mittelalter gab es mehrere Lehngüter zu Gonsenheim. Am 23. August 1254 schenkte ein Ritter [197] Eberhard von Echzell seine Güter zu Gonsenheim, welche von der Mutter des Schultheißen Wolfram zu Frankfurt waren gekauft worden, dem Grafen Diether von Katzenelnbogen und empfing sie wieder von ihm zu Lehen[2]. Die mainzer Patrizier zum Jungen trugen im Jahre 1407 von den Wild- und Rheingrafen Kirburg wegen der Herrschaft Limburg 791/2 Morgen Acker, 7 Morgen Wiesen, 14 Unzen mainzer Pfennige, 14 Kappen und ein Mole, alles gelegen in dem Dorf zu Gonsenheim und dabei, zu Lehen. Diese Lehenstücke hatte Arnold zum Jungen seiner Frau zum Wittum verschrieben. Im Jahre 1437 empfing sie aber J. Jude (zum Stein) von dem rheingräflichen Hause in Lehen. Darüber muß er mit der Wittwe des Arnold zum Jungen Händel bekommen haben, die behauptete, jene Lehnstücke schon mit Arnold zum Jungen gemeinschaftlich besessen zu haben. Später erbot er sich, 23 Malter Korn an die Wittwe abzugeben, das Uebrige aber selbst zu beziehen. Die Wittwe antwortete: Die Mühle allernächst bei Gonsenheim nach Mainz zu, zwischen dem Dorf und einer Mühle, die Eberhard zum Dimerstein, einem Bürger zu Mainz gehöre, sei rheingräfliches Lehen und dem Arnold zum Jungen verliehen gewesen und Jude trage nicht diese, sondern eine andere Mühle in der gonsenheimer Gemarke von der Abtei Fuld zu Lehen. Im Jahre 1460 besaß ein von Holdmund zu Worms einen Theil dieses Lehens und im Jahre 1483 wurde ein von Dienheim mit dem Lehen belehnt, welches die Voreltern von Jude und Holdmund besessen hatten. Noch im Jahre 1702 erhielt ein von Dienheim einen rheingräflichen Konsens, auf seine [198] Lehngüter zu Gonsenheim 1000 Rthlr. aufnehmen zu dürfen. Im Jahre 1401 muß ein drei Morgen großer Weingarten mitten im Dorf neben der Kirche gewesen sein, den damals das hiesige St. Peterstift verliehen[3].

Die Gemarkung ist größtentheils Sand, aber durch den Fleiß der Einwohner vortrefflich angebaut, und der Gartenbau unweit dem Ort in dem Thal, wo die Gonz fließt, im größten Flor. Diesen verdanken sie hauptsächlich dem vielen Dünger, den sie aus Mainz dahin führen. Sie sind dadurch in den Stand gesetzt, ihre Gartengewächse täglich nach Mainz zu Markt zu bringen. Durch diesen starken Gartenbau sind jetzt die Gonsenheimer gleichsam geborne Gärtner und der Morgen ihres Gartenfeldes wird zu mehreren tausend Gulden bezahlt.

Die Hoheit über den Ort kam mit der über das nahe Finthen an das Domkapitel zu Mainz und von diesem zur Präbende seines ersten Prälaten, des zeitlichen Domprobsten, der sie durch seinen Amtmann zu Mainz verwalten ließ.


  1. Cod. Lauresh. Nr. 1090: In pago Wormat. juxta Mogunciam civitatem in Gunsenheim marca anno VIII Karoli Regis (775). Nr. 1091: In pago Wormatiense. Trad. Fuld: Elisabet et Geibrat pro remedio animae Lantsuvinde schenkten dem Kloster Fuld in pago Wurmaciensi in Gunzenheim marca jugera L. XXX et quidquid in ipsa villa aut villae marca proprietatis habuerunt et mancipia II, wobei sich jedoch diese beiden Schwestern auf ihre Lebenszeit terram und mancipia vorbehielten.
  2. Wenk hess. Landesgesch. Urk.-Buch. XXII.
  3. Aus dem peterstiftischen Präsenzkopialbuch. Fol. 84. Peter von Köln, Pfarrer zu Gonsenheim, war Zeuge bei der Verleihung.