Haenel Kostbare Waffen/Tafel 21
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KURFÜRST JOHANN GEORG II. VON SACHSEN
(1613–1680)
[42] Geschwärzt und getrieben. – Kragen 3mal geschoben, Brust mit tiefsitzendem Gansbauch, schmalem Bauch- und Gesäßreifen, Achseln mit breiten Flügen, 10mal geschoben; die Folgen der Flüge zeigen je eine flache Auftreibung, Scheingeschübe, die den Eindruck von 5 weiteren Geschüben erwecken. Armzeug mit schmalen, ganzen Muscheln, in deren Herz ein kurzer Knopf an niedrigem Stiel, Handschuhe mit stark abstehenden Stulpen. Sehr lange Schöße, 26mal geschoben, wovon 8 Geschübe auf die Knie fallen, glatte Beinröhren zum Aufklappen, runde Schuhe. Hinterschurz von 7 Reifen. Burgundischer Helm mit niedrigem Kamm, spitz vorgetriebenes Visier mit Luftgebe rechts, ähnlich wie bei den sächsischen Rennzeugen durch Flügelschraube mit dem Stirnstulp verbunden, geteiltes Kinnreff zum Aufklappen rechts. Der Harnisch weist an den Flügen, Muscheln, Stulpen, Schößen und Knien rosetten- und blattförmige Muster in sehr sorgfältiger Treibarbeit auf; zahlreiche vergoldete Nieten erhöhen die dekorative Wirkung. Die auch an der Brust sichtbaren Riemen sind mit rotem Samt bezogen; auf dem Hinterschurz ein Rankendekor in Goldmalerei. Schmaler, gefeilter Schnürenrand.
- Ges. Inventar 1689, I, S. 257 (Baillenkammer Nr. 13). Ein schwarzeiserner etwas getriebener Kühris, über und über mit vergoldeten Nägeln beschlagen … haben Churf. Durchl. Johann George der andere alhier durch den Platnern Christian Müllern schlagen und aufsäzen lassen. Welcher nach dero seel. hintritte als ein Freudenkühris gebrauchet, und dero Churfürstl. Leiche vorgeriten werden sollen.
Christian Müller wurde 1619 zum Hofplattner ernannt; sein Name wird einige Male für die Zeit Johann Georgs II. erwähnt. Im Bau und in der dekorativen Erscheinung ist der außerordentlich charaktervolle Harnisch dem Trabharnisch des Grafen Sporck in der Wiener Arsenalsammlung verwandt (s. Leitner a. a. O., T. 13). Er dürfte in der Zeit von 1640 bis 1650 geschlagen worden sein. Sattel und Zaumzeug sind heute noch die gleichen wie 1689. – (FHM. G 105.)