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Hausschild’s vegetabilischer Haarbalsam

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: L. M.
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Titel: Hausschild’s vegetabilischer Haarbalsam
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 45, S. 720
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1861
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[720] Hauschild’s vegetabilischer Haarbalsam. Ueber diesen neuerdings in vielen, besonders sächsischen Blättern täglich ausgebotene Geheimmittel, enthält die „Pharmaceutische Centralhalle“, herausgegeben von einem der tüchtigsten Chemiker und Apotheker Deutschlands, Dr. Hermann Hager, folgende Mittheilungen: „Das Geheimmittelwesen ist unbedingt eine scheußliche Verirrung der menschlichen Culturzustände, das sich unreell in seinem ganzen Verhalt zeigt, dessen Bekämpfung daher zu einer moralischen Aufgabe wird. Die Bekämpfung ist sehr leicht, wenn Männer der Wissenschaft beim Ankauf des Geheimmitteln die Natur desselben constatiren und seinen Werth durch die Presse in das wahre Licht stellen. – Aus der angestellten chemischen Untersuchung ergab sich evident, daß der Hauschild’sche Haarbalsam nichts weiter ist, als eine mit etwas Weingeist versetzte und durchgeseihte Abkochung der Klettenwurzel (Radix bardanae). Es sind 1 Theil Klettenwurzel mit ungefähr 6 Theilen Wasser aufgekocht und der Colatur (dem Durchgeseihten) 1 Theil Weingeist zugesetzt. Was den Werth des Mittels betrifft, so kostet eine Flasche, wie sie für 10 Silbergroschen von Julius Kratze Nachfolger verkauft wird, bei obiger Bereitung in der Apotheke 11/2 Silber- oder Neugroschen. Man sieht, das Geschäft ist gut. – Eine so neue Art und Weise, ein Haarmittel in Gang zu bringen, versuchen vielleicht Andere auch. Sie lassen sich eine Zeit lang den Kopf wohl rasiren, gehen so als Kahlkopf herum und lassen dann das Haar zum Erstaunen der Welt wachsen, finden Helfer, die darüber in die Zeitungen berichten, und der frisch Behaarwuchste verkauft aus Menschenliebe sein unschuldiges Hülfsmittel in Form eines Balsams, Oels oder einer Pomade für den siebenfachen Preis des wirklichen Mittels an seine Mitmenschen.“