Hernach volget des Bluthundts gethaten
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[3] Hernach volget des Bluthundts der
sich nennet eyn Türckischen Kayser
gethaten / so er vnd die seinen / nach eroberung der
schlacht / auff den .xxviij. tag Augusti negst-
uergangen geschehen / an vnnsern mitbrü-
dern der Hungerischen Landtschafften
gantz vnmenschlich getriben hat /
vnd noch teglichs thut.
[4] [blanko]
[5] Am achten tag des Monats Septem-
ber / hat der Türck vnd sein volck / nach der schlacht oben angezeygt / die Stet Pescht vnd Ofen eingenummen / auch als balt Pescht in einer stundt erobert / verbrent / vnd alles volck darinn gewesen vnd gelegen zu todt / zerhackt vnd erschlagen / auch darnach für Ofen die Stat geruckt / die selben belegert / vnd angefangen zu schiessen vnd stürmen / Als aber der merertayl des volcks daselbst geflohen / die Stat thor auch vermaurt gewesen sein / so hat sich doch das vberig volck / so in der Stat beliben / dannocht drey stundt lang geweret / Als auch der grossen herren heüser daselbst vil thürn an den meüren gehabt / seyn durch die selben die feindt vnd Türcken eingetrungen / vnd dardurch die Stat vnd schloß gewunnen / Auch alles Christenlich volck / Alt vnd jungs / weyb vnd kindt erschlagen. Auch als bald / nach eroberung der Stat Ofen / die Juden gassen welche in der stat gelegen / vnd mit sundern mauren vnd befestigungen fürsehen gewesen ist / geweltigklichen angegriffen / vast lang gestürmet / vnd bey drithalb tausent man daruor verloren / Als sich aber die Juden so vast gewert / vnd nit sunder kriegßleüt bey jnen gehabt / haben die Türcken das geschütz in der Stat zu handen gebracht / die thor zerschossen / in die gassen gefallen / vnd was athem gehabt hat / alles zerhackt / vnd der massen mit jnen gehandelt / das von vierthalb tausent Juden / nit mer dann zweintzig entrunnen sein. Er solle auch / wie die gemeyn sage ist / der Türck zwey mal hundert tausent starck sein. Er ruckt auch teglichs weytter / vnnd zeucht im landt allenthalb hyn vnd wider / dann es ist der merer tayl des Adels in der schlacht bey Königklicher maiestat beliben / vnd yederman erschrocken / verbrennen das gemain volck vast / Auch was sie der jungen weyber vnnd meydlein erwischen / treyben sie jren mütwillen mit / schencks einer dem andern / Wenn sie sich dero genieten / so schlahen sie jnen die köpff ab [6] Es kan also iem merlich vnd ellend nit anzeigt werden / es wirdt noch vil hündtischer vnd tyrannischer gehandelt. Es ist ein Woscha / oder Cappitan auff die stat Fünffkirchen mit seinem volck / das zu erobern / gezogen / Haben jnen die von Fünffkirchen die stat schlissel / zwo meyl wegs entgegen gebracht / mit beger vnd nider gefalner bit / sie zu gnaden auff zunemen / Wiewol er jnen das zu gesagt / also in die stat gezogen / vnd zwen tag mit friden darinn beliben ist / So hat er doch am dritten tag lassen auff blasen / das yederman / alts vnd jungs etc. auff den marckt kam / mit anzeygung jnen etwas für zuhalten / Als sie nun wie die gehorsamen / vnnd als die so gern mit friden vnnd rühe gewesen weren / da hyn kummen sein / hat sie der angezeygt Woscha das Christenlich volck / alles bey einander zerhacken vnd zu todt schlahen lassen. Weyter ist glaublich angezeygt worden / das der bluthundt hie vor angezeygt / drey vnter den gefangen / mit beger jme anzeygen / welche vnd wer des Königs diener gewesen / drey / Nemlich Hertzog Nicolaus / der ander Matheasch / der drit Politzgki für sich erfordert hab / Darauff hats der Woscha zu einer waldstat gefürt / vnd gefragt / ob sie die Herren / bey Königklicher Maiestet gewesen / nit kennen etc. Haben sie darauff den Ertzbischoff von Kaletschan / den man sunst nennet Dameri Paul / als öberster / vnd ein herrn Phaxi Jamisch gefunden / hat auch der Woscha / dem Ertzbischoff vom toden Cörpel / das haubt abschlagen lassen / vnnd das dem Keyser mit grossem Triumph gebracht. Darnach die drey / zu einem grossen hauffen gefangner gefurt / vnter welchen / wie sie anzeygen / vil Herrn vnd gut Edelleüt sein / auch die kendt / in solchem / haben sich etlich gefangen Vngern / von der gefencknüß geledigt / die auch in der flucht / etlich Türcken erschlagen haben / Als aber der bluthundt vnd durst der Christen / die erledigung vnd das jm etlich Türcken sein erschlagen worden / vernummen / hat er im zorn Tausent die köpff lassen abschlagen / darauff ist der Woscha [7] mit den dreyen zu den toden geritten / Aber sie haben vber gehabten fleyß / den König / vnter den todten vnd lebendigen nit finden künden / Der Woscha hat auch dabey angezeygt / das der Keyser / was krigßleüt sey / kein / sunder allein / das gemain volck erschlagen lassen Vnd darauff den drey gefangnen / yedem / Tuch / Samet vnd zerung geben / Auch sie mit vierhundert pferden von Ofen herauff beleyten lassen. Die haben auch geseen / das der Türck / ein bruck vber die Thonau von Ofen gen Pescht gemachet hab / auch vil volcks vnd geschütze auff den schiffen gewesen seyen / wo hyn oder wider wen er ziehen wil hat diser zeyt niemandt wissen mögen. Aber die sag ist / das der Weida bey der Deys ein anzal volcks ligen hab / dem werde er gewiß mit einem hauffen zu ziehen / Es stehet layder vmb das Vngerlandt nit wol / Wo die gantz Christenheyt nicht darzu thut / so ist zu besorgen / das es Osterreich bald auch treffen wert Es ist auch zu Vngern vnd Osterreich / das gemürbel / der Babst vnd Venediger / seyen des Türcken yetzigen zugs in Vngern nit wenig vrsacher / Dann hieuor in einem scharmützel / etlich Welsch mören gefunden worden sind. [8] Dise Herren der namen hernach
folgen / sein bey königlicher maiestat von Vn
gern / neben grosser anzal / dero namen
niemand weyß / todts verschie
den / vnnd belyben.
Von den Vngern
Von Behem
Von Poln.
Dominus Tropka. Vnd vil mer / dero namen vnbewiist seyn. In Summa Fünfftzehen Tausent.
[9] Darauff wölt jr Brüder vnd Schwester solchs übel mer vihische dann mensckliche gethaten zu hertzen fassen / vnd das alles betrachten. Auch vnsern seligmacher / erlöser vnd Schöpffer bitten vnd ansuchen / das er vns seyn Götliche genad / verzeyhung vnsers übels vnd siinden / wölle verleyhen / vnnd ferner vor dem bluthundt verhütten / vnd vns allen / ein eynigs wesen vnd frid / den wir zuhaben bedürffen / mitteyle / Amen. Außgangen den .xxx.tag des monats Septembris.
Anno M. D. xxvj.
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