Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen: Gedeon Ernst von Laudon
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[95] Nr. 108. v. Laudon, eigentlich Loudon, Gedeon Ernst, Freiherr, 1717–1790, begann als Livländer seine militärische Laufbahn in der russischen Armee, trat aber 1742 in österreichische Dienste über. Hier erwarb er sich, namentlich während des siebenjährigen Krieges, den Ruf, ein hervorragender Heerführer zu sein. Bekanntlich besiegte er Friedrich den Großen am 12. August 1759 in der Schlacht bei Kunnersdorf. Auch im Festungskriege errang er bedeutende Erfolge. Die Kaiserin Maria Theresia belohnte L's. militärische Verdienste durch seine Ernennung zum Generalfeldmarschall. Seine kriegerische Tätigkeit hat er, zuletzt im Kampfe gegen die Türken, fast bis zu seinem Tode fortgesetzt.
In Dresden ist der berühmte österreichische Feldherr nur einmal und allem Anschein nach bloß ganz kurze Zeit gewesen, was ihn hierher geführt, war nicht festzustellen; vielleicht dürfte es sich bei seinem Besuche um eine Beratung mit seinem Freunde, dem Feldmarschall Daun, gehandelt haben, der damals in unserer Stadt weilte. Dagegen steht fest, daß L., wie Heinze Seite 134 seines Buches: Dresden im siebenjährigen Kriege berichtet, am 7. Januar 1760 in Dresden ankam „und im Cäsar'schen Hause an der Frauenkirche Quartier nahm“.
Dieses herrschaftliche, fünf Stock hohe Gebäude war in den 1740er Jahren vom Oberlandbaumeister Knöffel aufgeführt und bald nach seinem Tode von den Erben an den Oberkriegskommissar Johann Karl Cäsar verkauft worden. Es stand an der linken Seite der Salzgasse unmittelbar neben dem gleichhohen, nach der Frauenkirche zu gelegenen und ebenfalls von Knöffel errichteten Eckhause. Bei der Beschießung der Stadt im Juli 1760 wurden beide Bauten schwer beschädigt. Ihre [96] stehengebliebenen und noch brauchbaren Gebäudeteile fanden bei dem 1762 beginnenden Bau des Cossell'schen Palais Verwendung (s. Nr. 96). Im wesentlichen nimmt den Raum des Cäsar'schen Hauses der hintere Teil des alten Polizeigebäudes, jetzt An der Frauenkirche 12 (O.-Nr. 76) ein.