Hilfeersuchen Friedrichs von der Pfalz an die protestantischen Reichsstände
Dieses Hilfeersuchen Friedrichs V., Kurfürst der Pfalz und König von Böhmen, entstand im Juli 1620 nach ca. acht Monaten seiner Herrschaft in Böhmen. Zu diesem Zeitpunkt war schon absehbar, dass Friedrich militärisch den kaiserlichen Truppen unter Maximilian I. nicht standhalten würde. Deshalb richtete Friedrich Hilfeersuchen an die Stände des Reiches, aber auch an den englischen König und die niederländischen Generalstaaten. Die erhoffte Hilfe blieb aber weitestgehend aus. So unterlag Friedrich am 8. November 1620 den kaiserlichen Truppen in der Schlacht am Weißen Berg.
Durch einen zeitgenössischen Schreiber und Kritiker Friedrichs V. wurden dem Druck Kommentare und auch einige hämische Anmerkungen und Verse beigefügt. Diese machen den besonderen Reiz dieses Exemplars aus und werden vollständig dokumentiert.
[1] Wir Friedrich / von Gottes Gnaden / König zu Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mährern / Hertzog in Lützelburg vnd Schlesien / Marggraff in Ober vnd NiederLausitz / etc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur:Fürsten vnd Ständen / vnsere gefliessene Dienst / Freundschafft vnd gnedigen willen. Vnnd fügen denselbigen wie auch sonsten jedermenniglichen / was Standes / Würden oder Wesens dieselbige sein / hiermit zu wissen / wie das Wir in glaubwirdige Erfahrung kommen / was gestalt kurtzverruckter zeit / vnterm Nahmen der Kays: Mtt:[1] vnterschiedliche / scharffe vngewöhnliche Mandata vnnd Patenten, zu vnserm höchsten Praejuditz, Nachtheil vnd Verkleinnerung inn: vnnd ausserhalb Reichs / hin vnd wider spargirt[2], auch etzlicher Orten offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhandt vnbegründter narraten[3], vnnd nichtigen Fundamenten zu förderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen sampt Incorporirter Länder einmütige Vergleichung / auff vns gefallene / ordentliche rechtmässige Wahl zur Böhmischen Cron / vermeintlich vnd de Facto cassirt vnd annulirt, fürters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren / mit eusserster Tyranney / mord / raub / brand vnnd vnschuldigem Blutvergiessen / verfolgten vnd bedrengten Christen / der Cron Böhmen
[2] vnd Incorporirten Länder /auß Christlichem Mitleyden bißhero
eynigerley gestalt angenommen/ bey Vermeydung würcklicher
declaration vnd Execution dero in den Reichs Constitutionibus
angesetzten Straffen aufferleget/ sich vorbesagter
hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen /vnnd insonderheit
Vnser / als nunmehr derselben ordentlich Erwöhlten vnd gekrönten
Königs zu entschlagen / so dann auch vns mit einführung
gantz Vnerfindtlicher / vngütlicher Aufflagen / bey ebenmässiger
starcken Commination, auß Röm: Käys: Macht befohlen werden
wolle / vnser durch rechtmässigen Tittul erlangtes vnd in vnwidersprechlichen
Besitz habendes Königreich Böhmen / sampt dessen
Incorporirten Landen innerhalb bestimpter Zeit / gewiß / vnfehlbar /
vnd würcklich widerumb zu räumen vnd abzutreten.
Nun stellen Wir anfänglich an sein ort / was zu vervnglimpfung der Böhmischen Ständ / von abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Offcirer / verenderung der Regierung vnd anordnung der Natürlichen Gegenwehr[4] nach langs (aber vngleich) vermeldet; So dann zur Fundirung der Osterreichischen Praetension vnnd vermeinten Erbforderung / auß weyland Käyser Carlen deß IV. vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration[em] der Böhmischen Walfreyheit: Wie auch König Wladislai vnformlichen vnd nichtigen Privat testification: vnd deme mit gewalt vnd Schwerd erzwunqenen Sieben vnd viertzig Jährigen Pragerischen Landtags Beschluß: deßgleichen der vbel allegirten achthundert järigen Observantz, vnd vorgebener succession will angezogen vnd vorgeworffen werden: Alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd Publicirten Deduction Schrifft / mit solchen Bestand vnd grund / berichtet / abgeleynet vnd widerlegt worden / das Wir deren Widerholung / vnd weitläufftige außführung diesen Orts vnnötig erachten: Sondern zur mehrer entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir [3] in keinem zweiffel / es werde männiglich / Vnpassionirten Gemüts / deme Vnser sub dato Prag den 20. Octob: (7. Nov:) publicirtes Außschreiben / vnnd die / darinn angezogene Böhmische Deduction Schrifften zur Wissenschafft kommen / zur gnüge eingenommen vnd verstanden haben / auß was hochdringenden vnvermeydlichen Vrsachen vnd Bewegnussen / nach so mercklich grosser außgestandenen Not / Elend vnd Jammer / vnd dadurch abgezwungenen Defension, so wol mehrbesagter Löbl: Cron Böhmen Ständ / beneben den Incorporirten Landen / zu der / in Götlichen vnd Weltlichen Rechten erlaubten / vnd in Krafft habender Privilegien vnd Herbringens wolbefügten abdication gemüssiget: als auch wir zu acceptirung der / ohn einige vnsere Gedancken / durch eine freye deß Königreichs Böhmen Fundamentalgesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene wahl /der samptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen allbereit erledigten Cron bewogen worden: vnd wie Wir bey annehmung derselben / weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen/ sondern zuforderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfart deß Vaterlandes / vnd so viel möglich / die Conservation dieses ansehenlichen / durch feindlichen Gewalt fast zu grund verderbten Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann so vieler frommen nothleydenden Christen hertzbrechendes flehen vnd seufftzen vor augen gehabt: gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir bey vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser Offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnd je lenger je mehr vmb sich fressende Fewr widerumb geleschet / die Landkündige Religionsverfolgung abgeschaffet / die geschwächte Privilegia redintegriret, vnd die Länder vor androhendem Joch vnd Vnterdruckung gesichert: vnd also auch das Röm: Reich / besonders aber wir / vnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlicher gefahr gesetzt werden mögen / das Wir [4] nicht allein die angetragene Cron nicht angenommen / Sondern auch Vnser eusserstes dabey gerne angewendet haben wolten / Daran dann verhoffentlich niemand / deme vnser gleich von anfang dieses in Böhmen enstandenen Vnwesens vorgangene Actiones bekant / zu zweiffeln vrsach haben kan. Sintemal vnlaugbar / das Wir neben etlichen andern guthertzigen Chur- vnd Fürsten so wol alßbalden / bey angehenden als zunehmenden diesen schädlichen Fewr an trewhertzigen auffrichtigen warnungen vnd anerbieten / fernerm Vnglück vorzukommen / an Vns nit ermanglen lassen / zu dem ende Wir dann auch bey Jüngst vorgewesenem Wahltag zu Franckfurt / durch vnsere gevollmächtigte / neben Vnsern Weltlichen mit Churfürsten trewlich gerathen / vnd Vns bemühet / damit vor anderer Handlung das empor schwebende Kriegswesen im H. Reich / vnd besonders in der Cron Böhmen / in einen friedtlichen ruhigen Stand widerumb gebracht werden möchte: vnd zu erlangung dieses Zwecks / nichts liebers gesehen / (solches auch durch die Vnserige zum öfftern anregen lassen) als das der Stände in Böhmen / damals naher Franckfurt abgeordnete Gesandte auff jhr instendig anhalten ein: vnd vorgelassen / gehört /vnnd nicht also / wie geschehen / schimpfflich abgewiesen worden weren. Vnd werden die / bey der jüngsten Walhandlung gehaltene Churf: Protocolla bezeugen / das vnsere Gevollmächtige zu derselben spöttlichen abweysung so wenig gewilliget / als wenig Wir der Käys: Mtt: (als eines Königs in Böhmen) einnahm vnnd zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestiret vnd erkläret / das Wir den Standen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder andern hiedurch icht was zu praejudiciren gemeynet seyn.
Demnach aber solche wolgemeynte Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemelte der Böhmischen [5] Stände Gesandte wider alles herkommen / vnd der Völcker recht vngehört mit grossem despect wider zuruck ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften keinmal im Churfürstlichen Collegio proponiret, oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen vnd tractiret werden wollen. Inmittels aber / vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit vnd Verderben zugesetzt worden: Alß hat auch die / im Churfürstlichen Collegio der zeit bedachte / vnd vorgeschlagene Interposition, (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu grund gehen mögen /) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der gegenseitten mit gehörigem Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur verlängerung der Sachen / vnd außmattung der Länder / vermeinet vnd angesehen worden: Dannenhero also die auff gemeinem Landtag zu Prag domals versamblete Stände / in solchen jhren eussersten nöten vnd drangsalen: da sie auch auß beschehner schimpfflichen Abweysung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen / vnparteyschen verhelffung mehr zuersehen gehabt: zu andern mitteln / sich vor gentzlichem Vntergang zu salviren, vnd die nunmehr Weltkündige Enderung mit der Cron / vermög jhrer wolhergebrachten Privilegien, vor vnd an die hand zu nehmen gedrungen worden: wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrem zu erlernen ist.
Darauß dann männiglich / auch geringen Verstands / vnschwer zu ermessen / das keines wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gemüt vnd Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Eynigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch die in der Cron Böhmen / als einem ansehenlichen Churfürstenthumb entstandene Vnruhe gestillet / vnd in Friedtlichen Stand widergebracht werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich anfangs die Waffen den gütlichen [6] mitteln vorgezogen / alß auch bey obbesagtem Wahltag / die wolgemeinte Consilia, Warnungen vnd Protestationen in wind geschlagen / vnd jhren einmal vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnd vergliechenen Zweck durchzudringen / alle mittel vnnd weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Ständ vnd Incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreyben sey.
Wie gar man auch andern theils zu keiner Friedfertigkeit geneygt / das gibt der Progress aller Sachen / vnd dieses genugsam zuerkennen / das auch noch bey Anfang vnserer Königlichen Regierung / da wir vns gleich auff gehabten anlaß zur friedlichen Tractation erboten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.
Daß aber vns zugemessen werden will / als solten wir durch annehmung deren vns ohne einiges eindringen / ordentlicher Weiß der Cron Böhmen rechten vnd Fundamental Satzungen / auch dem Herkommen nach / auffgetragene / vnd durch vorhergegangene rechtmässige abdication erledigten vnd gäntzlich vacirenden Cron Böhmen / der Kays: Mtt: solche Königreich / vnd die Incorporirte Land wider den allgemeinen Landfrieden / durch Rebellische Waffen / eygenthätlicher weiß zu entziehen vnterstanden haben: daran geschicht vns zumal vngütlich: vnd mögen auch darüber aller Vnparteyischen / in vnd ausserhalb Reichs / gebührende erkantnuß leyden: Sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemelte publicirte vnterschiedliche Deductionschrifften / nicht allein jhre Befugsamkeit vnd rechtmässige Vrsachen der vorgenommenen abdication, sondern auch jhr wolhergebrachtes Recht / der Freyen Wahl / vnd das niemand mit fug vnd grunde darwider einiger rechtmässigen Succession sich berühmen / vnd darbey durch gefährliche / den Legibus Fundementalibus gantz wiedrige pacta vnd cessiones, wider vnd hinder der Ständ wissen vnd willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen / [7] vnd eigenthumblich deß H. Reichs / sampt den andern herrlichen Ländern / wol gar frembden außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellet worden / das darauß männiglich zur gnüeg abzunehmen / wie gar zu viel vnnd vnrecht Vns / die Wir niemanden / auch geringen Standes / das seinige wider Recht zu entziehen begehren / mit angeregter Bezichtigung geschehe.
Und ob wol die Käys: Mtt: durch ein / vor diesem Publicirtes Edict mehr besagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnd auff Vns gefallene wahl vnd Crönung / mit erzehlung allerhand scheinbarer Vmbstände / eine geraume verflossene Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annuliren sich angemast / so stehen wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / das Ihre Mtt: als welche inn dieser Sachen / wegen deren von den Ständen besagter massen vorgenommenen Abdication[5] vnd erfolgten Wahl / jhre von etlichen vngültigen Praesuppositis,[6] hergeführte Osterreichische Praetensiones[7] zu haben vermeynen / vnd also eine Partey seind / die Cognition, ob nemblich die Stände in Böhmen / hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnd von Vnwürden sey / keines wegs gebühre / noch im Rechten zu verantworten / jhre Privatsachen vnnd Osterreichische Praetensiones vnter dem Schein der Käyserlichen Authoritet, Vollmacht oder Obmässigkeit / mit angedroheten Executions Processen[8] durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa[9] allem Rechten vnd Reichs Ordnungen zugegen / eygnes Gewalts zum Richter auffzuwerffen. So wenig als Kayser Friedrich[10] / Kayser Carl[11] / Kayser Rudolff[12]hatt doch Kayser | Carol dem Saxen[13] | die Chur genummen | da er ihr May:stätt| zu wider war p. vnd andere vorgehende Römische Kayser / sich in jhren / gegen die Reichsständ habenden ParticalurForderungen vnnd Strittigkeiten / deß Kläger vnd Richters stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben. [8] Neben deme auch die Stände der Cron Böhmen vnnd Incorporirte Länder / einem Römischen Kayser keiner Jurisdiction vnd Botmässigkeit / ausserhalb was die von dem H. Reich rührende Lehenschafft belanget / an solchem Königreich gestendig: Gestalt sie dann einem Römischen Kayser / vnd deß H. Reichs GerichtMan beg[...] | nit zu R[...] | weder z[u] | Speyer [...] | Rothwei[l] | noch wo[...]. Allein Gewaldt mit gewaldt zu begegnen und zu ferdilgn p.[14] weder am Kayserlichen Hoff / oder der Cammer zu Speyer[15] / auch andern deß Reichs Constitutionibus, Kräyß Verfassungen[16] vnd gemeinen Abschieden[17] nicht vnterworffen / sondern jhre eigene Land Recht / Privilegia, Ordnung / Exemtiones vnd herkommen haben.
So ist auch hierauß nicht vnschwer abzunehmen / wie vnzeittig vnd vngeräumpt die Käyserliche Hoffräth sich in dieser Privat Sachen / deß Richterlichen Ampts wider Vns anmassen thun /Chur | Saxen | consentirt | Chur | Brandenburg | ist dots verblichen. welche weder jrer Person vnd Qualitet halben darzu nicht beruffen: noch von den Weltlichen Chur: vnd Fürsten darfür erkennet oder angesehen werden / das sie sich deß Fürstenrechts / eygnen Gewalts vnterfangen / auch gegen König vnd Churfürsten mit solchen vngereumbten / nichtigen Processen, verfahren solten: Sondern wann I. Kay. M: als ein Ertzhertzog zu Osterreich dero vermeinte Böhmische Erbforderung mit ordentlichen Rechten außzuführen gewillet: so werden sie solches nit vor jhren Privat Räthen vnd Dienern / sondern nach Inhalt der Cron Böhmen Privilegien, vor derselben / zu der gleichen hohen Sachen gehörigen Richtern / jhnen vnd nach allgemeiner Recht Verordnung / als der Kläger vnd Actor, Forum rei suchen vnd verfolgen müssen / Wie auch hingegen widerumb / vnd wofern sie als ein Römischer Kayser von andern mit Recht besprochen werden / so sein sie vermög der Gulden Bull Caroli 4. vor einem Pfaltzgrafen vnd Churfürsten red vnd antwort zu geben schuldig / vnd daher also jm nit selbst recht sprechen kann oder solte.
Wie nun verhoffentlich kein Vnpassionirter[18] an der offenbahren Nullitet vnd Nichtigkeit obgedachter vermeynten Kays: Edictal cassation einigen zweyffel haben wirt / als seind Wir [9] auch der gäntzlichen Zuversicht / es werde auß ebenmässigen Fundament sich niemandts / die darauff allbereit ergangene / scharffe Käyserl: Mandata, oder die / so der geschehenen Betrawung nach / vielleicht noch weiter erfolgen möchten / sie sein gleich wider Vns / Vnsere Angehörigen oder Assistenten gerichtet / anders als vor nichtig vnd Krafftloß (wie sie dann an sich selbst in warheits grund beschaffen / vnd Wir in omnem eventum alle Vns gebührende Gegennotturfft hiemit in acht genommen haben wollen /) halten können: in betrachtung alle solche Process, sine ulla legitima causae cognitione: auß Passionirten Gemüth: in propria causa herrühren: vnd zwar zu der zeit / da Ihre Mtt: allbereit bißhero viam facti & armorum eligiret vnd gebraucht / vnd in aller Feindseligkeit nichts vnterlassen haben / das also dergleichen procedere, nicht alleine dem gemeinen / vnd aller Völcker Rechten / sondern auch den Heylsamen Reichs Constitutionibus, vnd der hochbetewrten / auch mit Leiblichen Eyden bestätigten Kayserlichen Capitulation schnur stracks zuwider / als in welcher außtrucklich Ihre Mtt: sich mit folgenden Worten eydlich verbunden:
Das sie die Churfürsten / Fürsten / Praelaten, Graffen / Herrn / und andere Ständ deß Reichs / selbst nicht vergewaltigen / solches auch nit schaffen / noch andern zu thun verhengen / sondern wo Ihrer Kay: Mtt: oder jemands anders / zu jhnen allen / oder einem insonderheit zusprechen hetten / oder eynige Forderung fürnehmen / dieselbe sampt vnd sonders / Auffruhr / Zwietracht / vnd andern Vnrath im Reich zu verhütten / auch Fried vnd Eynigkeit zu erhalten / zu Verhör vnd gebürlichen Rechten stellen vnd kommen lassen / vnd mit nichten gestatten wollen / in den oder andern Sachen / in was Schein / oder vnter was Nahmen es geschehen möchte/ darinn sie ordentlich Recht leyden mögen / vnd deß vhrböttig sein / mit Raub / nahme / brand / vehden / Krieg oder anderer gestalt zu beschädigen [10] / anzugreiffen oder zu vberfallen / das auch Ihre Mtt: vorkommen / vnd keines weges gestatten sollen vnd wollen / das hinfüro jemanden / Hoch oder Niedern Standes / Churfürst / Fürst / oder andere / ohne Vrsach vnd Vngehört / in die Acht vnd Oberacht gethan / gebracht oder erklert werde / sondern in solchem ordentliche Process, vnnd deß H. Römischen Reichs auffgerichte Satzung / nach außweisung desß Heyl: Reichs Reformirter Cammergerichts-Ordnung in dem gehalten vnd vollzogen werden solle.
Vnd dann endlich / das Ihre Mtt: auch der Guldenen Bull / vnd andern deß H. Reichs Satzungen zu wider / kein Rescript Mandat oder ichts anders beschwerliches / in eynigerley weiß oder Weg außgehen lassen / noch dergleichen für sich selbsten / von einigerley Obrigkeit nicht erlangen noch gebrauchen sollen / mit dem außgedrucktem anhang / da vorgemelten Artickeln vnd Puncten ichtwas zu wider erlanget oder außgeben würde / das alles solches Krafftloß / todt vnnd absein solten.
Wann nun Wir in gegenwertiger Differentz, darin Wir mit der Käys. Mtt: wegen Ihrer / als eines Ertzhertzogen Privat-Pretension, vnsers in rechtmässigem besitz habenden Königreichs Böhmen / vnd derselben Incorporirten Länder halben gerathen noch zur zeit mit ordentlichen Rechten / so wir doch an Vnparteylichen vnnd gehörigen Orten / vermög der Böhmischen Privilegien, wol leyden mögen / nicht besprochen: Als wird vns niemandts verdencken können / das Wir dem vnterm dreyssigsten Aprilis nechsthin wider Vns anmäßlich ergangenen Kayserlichen Monitorial Mandato, auß welches allen Rechten vnnd Reichs Satzungen zuwider / auch vermög jetzt angeregter Käyserlichen Capitulation vnd Guldenen Bull / an sich selbsten / Krafftloß / nichtig vnd tod / keine volg zu leisten wissen / Gestalt Wir dann nicht zweyffeln / es werden auch andere Stände [11] vnd Mitglieder deß Reichs / so sich dem Hauß Spanien nicht offentlich mancipiret, oder zu diensten gestellet / durch die an sie ergangene vnd auß obangezeigtem bestendigem Fundament Vngültige Mandata, von Ihrer löblichen / zur Ehren GOttes / vnd Trost so vieler vnbillich bedrängter Christen gereychenden Intention nicht abwendiq machen lassen / der zuversichtlichen hoffnung es könne kein Verstendiger Mensch / so sich durch vnzeitige Affecten vnd eingebildete Privat Respecten nicht verblenden lest / das Wir oder Vnsere Assistenten durch diese vnsere beständige Resolution, so wir wider Ihre Mtt: nicht als wie ein Römischen Kayser / (deme Wir sonsten an schuldigem Respect nach Außweisung der Reichs Verfassung nichts entziehen /) Sondern als einen Ertz Hertzogen zu Osterreich / wegen vermeinter Privatpraetension nehmen müssen / den ReichsConstitionibus im geringsten zu wider gehandelt / vnnd dannenhero mit der angedroheten würcklichen Declaration vnd Execution deren in ReichsConstitutionibus auffgesetzten Straff / mit Fug vnd Recht beschweret werden könten / so viel destoweniger / weil die bißher attentirte vnd ferner angedrohete Process, auff die ReichsConstitutiones fundirt werden wollen: welche doch von Vns gar nicht / sondern vielmehr auff der andern seiten hindan gesetzt / vnd mit vnerhörter Grawsamkeit / durch eingefürtes frembd: Barbarisches Kriegsvolck vberschritten worden / das also die von der Natur / vnd in allen Rechten erlaubte / abgedrungene Defension vnd Rettung / durch dergleichen schein deß Rechten / mit keinem grund den Bedrengten kan oder solle entzogen werden. Da aber wider alles verhoffen die Kays: Mtt: noch ferner sich dahin verleyten lassen solten / das Sie / vnbetrachtet jhres geleysteten thewren Eydes / wegen dieses an Vns / Vnserer Cron Böhmen / vnnd Incorporirten Lander halben / vermeyndlich habenden Zuspruchs Propria Authoritate, Vns / vnsere angehörige oder Verwandten / mit angedeuten Achts Processen zu[19] beschweren / eygenthätlich vnd feindlich [12] bevorab auch in vnsern Erblanden zuvergewaltigen / vnd als vber vorige in Böhmen / vnd dero benachbarschafft Continuirte Feindseligkeiten / auch an andern Orten im Reich / noch newe Auffruhr / Zwitracht vnd andern Vnrath zuverursachen / vnnd also jhres theils den gemeinen Landfrieden / gleichsam gar auffzuheben sich vnterstehen solte: So müsten Wir es zwar Gott dem Höchsten Richter in Gedult befehlen / der tröstlichen Zuversicht /mit Schëndtlicher | flucht gen Preslaw | saluiert. gleich wie Wir bißhero seine Wunderbarliche Versehung vnd starcke Hand augenscheinlich gespürt / das also seine Göttliche Allmacht Vns auch fürders Vätterlich nicht lassen / sondern solche mittel verleyhen werde / damit Wir durch seinen Beystand / vns wider so vnbillichen Gewalt / vnd vnverhoffte Vnchristliche Thathandlung schützen vnd auffhalten können. Wollen Vns aber wan die Roß zu | Preßlaw im wandern | die Eysen verfellen. hiermit außdrucklich bedinget / vnd in bester Form vor Gott vnd der Welt protestiret haben / auff den fall (den doch der liebe Gott gnedig abwenden wolle /) durch mehr angeregte comminirte / widerrechtliche scharffe Executionsprocess in Vnserm geliebten Vaterlande Teutscher Nation, wie zubesorgen ein allgemeines Fewr angezündet werden solte / das alßdann solch Vnheil nicht Vns: sondern denjenigen Räthen vnd Dienern zu imputiren[20] sein werde / welche die Kays: Mtt: dero geschwornen Capitulation, mit Rath der | Churfürsten thuets | der Kaiser. (inmassen jhnen Pflicht halber obgelegen)[21] / nicht alleine nicht erinnert / sondern auß eigen nutz / auch imaginirtem grossen Dominat,[22] in Böhmischen Landen vnd Rachgirigkeit / solche mittel an die hand gegeben / welche mehrbesagter Capitulation vnd gemeinen friedlichen Wolstand / in viel wege zu entgegen lauffen.
Welches Wir also erheischender vnser Notturfft nach männiglich
zuerkennen geben wollen / deß gäntzlichen Verhoffens / es
werde sich niemand deme Recht vnd Billigkeit angelegen / nach eingenommenem
diesem Warhafftigen Bericht / durch die / im Eingang
angezogene / nichtige / dem rechten vnd Käys: Capitulation
[13] zuwiderlauffende Mandata, gegen Vns / Vnser angehörige vnd Questio?[23] nid wan der Teüffel soldt den Erz- | herzogen soldt | hinführen, wa | wur[d] der Kayser | bleyben? | wintterkinig, | Summerkinig, | Lerchenkinig, | Nimmerkinig, | Suppen kinig, ? | ReichsEchter,[24] | Responde?[25]
verwandte / in dieser / mit Ihrer Mtt: als einem Ertzhertzogen[26] zu Osterreich
habenden strittigkeit / zu vngutem nicht bewegen / noch jhnen
die Executionskosten zu vollführung solcher Privat praetensionen
vfflegen lassen: Welche das Hauß Osterreich hiebevor
selbsten niemals respectiret noch geachtet / oder das wenigste
bey zugetragenen executionsfällen / gethan oder contribuiret:
sondern sich vielmehr allenthalben davon eximiren, außziehen
vnd befreyen wollen: Derenthalben deß H. Reichs Churfürsten /
Fürsten vnd Ständ anjtzt vmb so viel weniger Vrsachen haben /
sich mit derselben / auch jrenthalben / wider vns zu beschweren vnd
beladen: sondern hingegen geneiget sein / da Vns oder den Vnserigen
obgemelter gestalt zugesetzt werden solt / mit Rath vnd That beyzuspringen /
vnd vermög der Executions Ordnung (die Wir je vnd
allezeit / in gebürender acht vnd Observantz gehalten /) Vns
vielmehr derselben Hülff zu leisten / so ein jeglicher Kreyß- vnnd Reichsständ
dem andern inn dergleichen feindseligen Bedrängnuß
vnd einfallen zu erstaten schuldig vnd verbunden ist. Darumb
Wir sie dann freundlich / günstig vnd Gnädig hiermit ersucht /
vnd Vns zu einem gleichmässigen hinwiderumb erbotten haben
wollen. Geben zu Prag / den 1. Julij, Anno 1620.
Auff Vnserm kiniglichen Schloß, Vnserer Regierung Im | Ersten Jare p. Dixi[27] p.
vnd letzten
[28]
herr in deine hendt, beuilh ich meinen Geist. |
D[29]: dz Englisch hosenbandt her. /. was thon? |
R[30]: . . Henckhen p.
Amb: Spinola[31] Symbolum[32] p. |
(Fritz oder) Hans Ich sag dir fürwar, |
Ich bin kein Kriegsman auff ein Jar p.
[Einband hinten] Dise gewißen beuelhen man soll sehen dz man den Mayestätt brieff | in allen Clauseln vnd puncten Recht haldte p. Darauff ervolgt, dz | man der Catholischen kirchen und gietter einnimbt, spoliret[33], die | geistlichen verjagt, Keysers Rudolphi begrebnus, auch der heyligen | zerwist, auch andere der h. bildtnußen, vnd Crucifix ein nackheten | baderknecht nendt, An Statt des Euangelischen Abentmals, die | Calvinisch brothbrechung einführt p. Die wappen vnd schrifften[34] der vorigen Kayser zu Praeßlaw weckh thuet, vnd dz heidelbergische an die stell macht p. – Die Vngerische Rebellen halten den | May:stett brieff noch steyffer, hackhen die Geistlichen zu Stuckhen | vnd werffens in die prunst, laßens dan die henckher widerumben | herauß zihen Vnder den Mist graben. werffen ihnen auß und | Copaures, Schlagens mit oxen fißlen, verkauffen der geistlichen gietter Erblich p. Dz heist beyde Religionen neben ein|ander paßiren laßen. etc. vnd die Böhem werffen die Erz|Stadthaldter und Räth bey den fenstern hinauß p. |
Dise gewißen haben guette Magen. Kinden diß und noch mehrers | tragen p. Die Ober Österreicher Rebellen, nemen ihrem Landts fürsten dem Kaiser 80. Centtner pulffer, und wöllen | ein Nuien hern wählen, fallen mit Krig die Vnder Österreicher ahn, welche gehorsame Stendt seindt p. Ecce homo p.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Ferdinand II.
- ↑ streuen, ausstreuen
- ↑ Geschichten, Erzählungen
- ↑ Vorlage: Gegegenwehr
- ↑ Abdankung
- ↑ Voraussetzungen
- ↑ Ansprüche
- ↑ Reichsexekution
- ↑ in eigener Sache
- ↑ vermutlich Friedrich III.
- ↑ Karl V., der nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund Johann Friedrich I. von Sachsen die Kurwürde entzog
- ↑ vermutlich Rudolf II.
- ↑ Johann Friedrich I. von Sachsen
- ↑ im Bindefalz, teilweise unleserlich
- ↑ Reichskammergericht, damals in Speyer ansässig.
- ↑ Reichskreis
- ↑ Schlußdokumente der Reichstage; Gesetzesquellen.
- ↑ Unbeteiligter
- ↑ Vorlage: zn
- ↑ jemand etwas anrechnen, schuldgeben
- ↑ rechte Klammer ergänzt, fehlt im Druck
- ↑ lat. Herrschaft
- ↑ lat. Frage
- ↑ unter Reichsacht stehend
- ↑ antworte!
- ↑ Vorlage: Erhertzogen
- ↑ lat. ich habe gesprochen
- ↑ Fortsetzung zur Anmerkung „Questio ...“
- ↑ Demandetur
- ↑ Respondetur
- ↑ Ambrosio Spinola
- ↑ lat. Motto
- ↑ plündert
- ↑ Inschriften