Historisch-geografisch-statistische Beschreibung der Stadt Xanten

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Titel: Historisch-geografisch-statistische Beschreibung der Stadt Xanten
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aus: Alphabetisches Register der Preußischen Kriegs- und Domänenkammer Kleve
Herausgeber: Preußische Kriegs- und Domänenkammer Kleve
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Entstehungsdatum: 1721-1724
Erscheinungsdatum: 1725
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Erscheinungsort: Kleve
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Quelle: Friedrich Gorissen: Florilegium Xantense. ISBN 3792708086 S. 80-86
Kurzbeschreibung: Historisch-geografisch-statistische Beschreibung der Stadt Xanten anlässlich der preußischen Verwaltungsreform 1723
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Historischer Bericht

Vorwort

Am 10. März 1721 unterrichtet der Kriegs- und Domänenrat Schmettach[WS 1] dem Magistrat, der König habe ‚einen besonders kurtzen doch deutlichen Bericht von jeglicher Clevischer Stadt‘ verlangt. Magistrat und Akzisenkasse sollen den Bericht gemeinsam abfassen; der mehrfach korrigierte und durch Nachfragen ergänzte Bericht wird endlich am 30. Oktober 1724 nach Kleve geschickt.

[A.] Historischer Bericht

1. Wan der orth fundiret, vndt wer fundator desselben sey?
Kan eygentlich nicht angewiesen werden; dan wie die Historici und Chronici melden bey der Römer Zeiten, alhie schon eine Statt gewesen, so der Zeiten Vetera Castra oder Castra Ulpia geheissen, alwohe sie ihre Winter quartier gehabt, theils Chronici erzehlen, das dieser Orth bey den alten in ihren Schrifften genennet worden heilig troja der Francken, oder Klein troja, maßen sich alhie die vertriebene trojanische Printzen aufgehalten;
theils historici vermeinen, das aus verschiedenen antiquitaeten, so alhie gefunden von den Christen seye genennet worden Sancten, theils wollen, das an diesem Orth wegen gedächtenus St.Victoris und seiner Gesellen Martyrum aus sonderlicher devotion anno 1028 ein closter von den Bischofen zu Cöllen gestiftet undt zu regulier Canoniken eingeweyhet und Sancten getaufft.
Bey diesem Closter sollen andere häuser gezimmert, und allgemach eine statt worden seyn.
anno 1380 hatt Ertzbischof Friderich diese Statt noch mehr befestiget, und mit eine Mauer umbzogen.

2. Was selbige vor privilegia habe?
Fridericus Ertzbischof zu Cöllen hatt anno 1228. mense julio diese Stadt begnädigt und Privilegium ertheilet, das die Burgern von Xanten der Statt von Nuis rechten und Privilegien haben und geniesen sollen. Als die freye Klein und grobe Jagdt im ambt von Xanten.
freies geleid zu geben.
So die Stadts freyheit, mit schlagen, streiten, howen undt dergleichen. Verbrechen zu mögen strafen, gerechtigkeit der Kaecken. erkentnus undt Straf wegens zugefügten injurien
falsche Eyde zu strafen.
item brüchtet die Statt die jenige, so falsche Ellen, Maas und gewicht gebrauchen item gefälschte waren haben
freyes gemahl, von den angreep und sonsten andere begnädigungen und freyheiten gegeben, Henricus Ertzbischof zu Cöllen anno 1236 die freyheit der Wochen Marcktem gegeben
Item die freyung der dagelycker und ungewöhnlicher tollen sub eodem dato.
Siffredus Ertzbischof zu Cöllen hatt Privilegium verlehnt, das die Statt Xanten in dem ambte von Xanten Ziesen setten magh anno 1280 die 8 febr.
Friderickus Erzbischof zu Cöllen hatt Privilegium ertheilt, darin der Stadt Xanten verlehnt op alle veilbahre wahren accysen und toll binnen derselber Statt toe setten, gelieck [die] Statt berck anno 1389 dominica post annuntiationis B.M.virg.
Adolp Hertog to Cleue und grave van der Marck hatt gegeben freyheit auf den Clevischen tollen anno 1444 auf petri ad vincula. Von Gaidts gnaden Adolph hertog to Cleue und graue von der Marck hat das Privilegium gegeben von der freyen Magistratswahl in Xanten anno 1444 op donnersdag post Simonis & Judae, undt dat die burgere von Xanten nirgend anders als vor haren gericht convenyret werden sollen.
Von Gaidts gnaden Johan hertog to Cleue hat obgemelte freye Rathswal in omnibus confirmirt und weiter bestettiget anno 1453, Saterdag nach St.thomae, undt das die Scheffen und Rath wan deren einig gebrecke, wieder einen anderen ahn desen abgegangenen zu erwehlen.
und seind alle diese und vorige Privilegia successive von denen landesfürsten confirmiret worden.
[Anmerckungen] Die Fischerey auf den Rhein wie verlauten will, so weit mit einem Haacken in den Rhein geworfen werden kann.
Item auf der Leye, so weith die Jagd sich extendiret undt wurde übrigens Cassam von den allegirten Privilegijs inspectionem verliehen werden müsen.

3. Wie viel Closter und geistliche Stiftungen vorhanden. wie viel Persohnen sich in jeglichen befinden, undt das zeitige haubt derselben sich nenne?
Was selbige für güter besitzen oder sonst derselben einkünfte bestehen.
Seind vorhanden 4 Clöster
1) Ist das Stift oder Capittull alhie bestehend in toto aus 46 Canoniken.
und 29 Vicarien, das zeitliche haubt ist und nennet sich Theodorus von Berchem Dechant deselben. 2) Ein Carthuser Closter bestehend aus 13 geistlichen desen haubt ist und nennet sich josephus Schöller Prior
3) das Capuciner Closter bestehend anjetzo aus 26 geistlichen, desen haubt anjetzo nennet sich Athansius guardian
4) das Adeliche Closter Fürstenberg bestehet aus 8 [81] geistlichen juferen wesen haubt anjetzo ist und sich nennet C. Marg. van Gulpen abdyssin deselben Closter.
Item ein kleine Kirch die gasthauskirch genennet wirdt bedient von 2 obgemelten Vicarien
So dan ein Kirchlein St. Gereons kirch genennet, wirdt bedienet von einem auß obgemelten vicarijs was selbige aber für güther besitzen, oder sonst derselben einkünfte bestehend ist Magistratui unbekandt.

4. Wie starck die anzahl der inwohner, an wirthen, Kinder und gesinde seye.

Die anzahl an Hauswirten erträgt sich zur Zeit 425
     frawens 321
     Kinder 841
     hausgesinde 129
1716

5. Wie viel Manufacturiers und handwercker sich darunter befinden.
Befinden sich darunter keine Manufacturiers,
an handwercker:

schuhemacher 19
schnyder 15
Linnen Weber 20
Wollarbeiter und Strumpfwircker
Grobschmiede 10
schlösser 3
Nagelschmiede 6
Grobzimmerleuth 7
schreyner 5
drexseler 6
Klumpen Macher 4
Bäcker 18
Leyendecker 2
Maurer 7
Bandt Machere 5
schlägtere 5
nebst juden schlägter 7
fusell Brenner 26
Messerschmieden 4
Huthmacher 3
Kupferschmiden 2
Zingießer 1
glasmacher 4
Bontwercker 2
Blechschmitt 1
Brawere 14
Rattmacher 3
Faßbender 7
Sattlers 1
Hammacher 3
Knopemacher 5
Pfeiffenbacker 3
Towschläger 1
Korb undt Wannemacher 6
Lehrtöwer und felbereyer 1

6. worinnen der Stadt haubtsächliche Nahrung bestehe.
Im Ackerbaw. der doch alhie wenig ist übrigens kan Magistratus der haubtsachlicher bestandt der inwohneren nahrung nicht eigentlich ansetzen weilen kaum ein jeder so viel als zu seiner hochsten notturft nothig hat, kan erwerben.

7. Wie viel die Königl. accyse Zoll, und andere zu den Königlichen Cassen fliesende Onera im vorigen jahr praeterpropter getragen
ad Cassam & Zollbedienten Accise 4566 r. 21 st. 3 d. Zoll 55 r. Zoll und Licenten seindt von der Cammer jährl. verpfachtet ohne des Magistrats Zuziehung.

8. Wie hoch sich die andere bürgerliche onera, anschoß oder Canones auß den häuseren, Servis und brunnengeldt, oder sonst, sie haben nahmen wie sie wollen, sich jarlichs belaufen.

Canones aus den haüseren ertragen sich  647 rtlr 48¼ st
ahn Servis plus minus 40 rtlr
ahn brunnen geldt plus minus 70 rtlr

aus (der gemeinte oder den so genanten) Hettecamp, welcher jahrlich zum theyll gebauet und besamet wird, und übrigents zu intreibung der Kuhe geweydet wirdt, nimbt das hiesige Capittel den Zehnten, welchen jarlich plus minus verpfachten ad 65 Malter Korn berlinsche Maeß

9. Wie hoch die Einnahme der Cammerey oder statts Casse im vorigen jahre gewesen.
Die Einnahme der Cammerey Xanten erträgt sich pro anno 1720 lauth Renthey rech. rtlr 1510 7st 5d

10. Welcher gestalt solches geldt verwandt worden?
Solches geldt ist verwandt ausweisens Renthey rech. de anno 1720 zu denen Magistrats Salaryen, schreib Materialien, brandholtz und licht zum Rathause, Reyse- und Zehrungs Kösten, baw und ReparationsKosten Item Materialien und arbeitslohn, ahn hochgelder, an Servis und guarnisoenskosten, vor ankauffung der Farren, ahn Allmosen, und dergleichen allerhand ausgabe, wie in der renthey rech. wie oben zu ersehen.

11. Wie hoch die ausgabe undt der bestand, oder vorschuß des Rentmeisters sich belaufe?
Die ausgabe erträgt sich lauth summarische Recapitulation der Renthey Rechnung de anno 1720 ad 1780 [82] rtlr 47 stüber 3 d, undt bleibt vorschuß rtlr 270 39st 6d.

12. Wie viel aedificia publica, auch brücken und Dämme oder Deiche, item Kribben und schlüsen die Stadt zu unterhalten? und was solches praeterpropter koste.
Aedificia publica seindt in Xanten zu unterhalten
das Stadts- oder Rathauß
Noch ein haus daneben, woron die accysenstube angesetzet
pforten undt Mauren
ungefehr 8 ad 10 brucken im hettekamp
setze deren Unterhalt jahrlichs auf 200 rtlr wan zuförderst im stande gebracht.
Der Unterhalt der Deichen undt Dämme vor gefahr deß Rheinstrohms müßen alle darunter gehörige geerbten, eß seyen geistl. oder bürgerlichen standes, besorgen, undt jeder pro rata beytragen, so weit eines jeden schaw sich darüber extendiret.

13. Ob die Stadt holtz habe, so zum baw zu gebrauchen.
Hie und dorth ein holtz doch wenig zu etwahe nötige Reparation.

14. Ob selbige einige unter der Statt sortirende bawhöfe item fischerey undt Mastung haben.
seindt zwar keine absonderliche Bawhöfe vorhanden, alß der nur der Stadt gemeine oder so genante Hettecamp. patrimonialstück, welcher zum theil bebawet. Item zum theil mit daß Bürger Vieh betrieben.

15. Wie viel hueffen oder Morgen landes bey der Stadt in derselben feldt Marck vorhanden.
Dieserthalb kan eygentlich kein Zahl angesetzer werden masen keine Maas davon vorhanden. Und den Hettecamp betreffend lieget rings umb in seinen grabe und Landtwähr.
(Anmerckungen) Müste von jedem Bauman gründtl. Examiniret und davon eine designation verfertiget werden, maasen es verantwortl. das Civitas von ihren Landereyen kein lagerbuch haben solte.

16. Wie hoch die gantze aussaath ahn winter und sommer Korn, auch der einschnitt sich beläuft.
Der aussaeth an winter und Sommer

Korn erträgt sich 291 ¼ Mald.
der einschnitt 1357 Malder

17. Wie viel fuder hoy in vorigem Jahr von der Stadt gewonnen worden.
Ahn Hoy in anno 1720 von bürgern und herbergiren oder wirthen gewonnen undt angekauft 108 fuder. Sonst weiß Magistratus hierüber keine nähere ahnweisungs zu thun.
(Anmerckungen) Konte eine genaue untersuchung veranlaset werden, was würckl. auf der Stadts Feldmarck gewonnen. Das gekaufte heu, sortiret keines weges darunter, maasen sonst die angeführte Summa weith höher.

18. Wie hoch der Viehestand an Pferden, Ochsen, Kühe, Ehewinter, Kälber, Schafen, Schweine, Ziegen, Lämmer, Calcuten, und Gansen sich in der Statt gegenwertig befinden.
Der Viehestand bey burgeren bestehet als

an pferden 56
ochsen Kühen 186
Ehewinter und Kälber 41
schweine und Ziegen 76
Calcuten und gansen 24
schaaf und lämmer seind keine in der Stadt.

(Anmerckungen) Mus Cassa vom Viehestandt beser versichert seyn, sonsten pure auf dasjenige was vor die hörten getrieben wirdt, kein Stat zu machen ist. Magistratus bleibt bey obigem ansatz, Maßen nach der auffnahm der quartiersLeuthe angesetzet.

19. Wie viel Malter Maltz verbrawen, und wie viel scheffel fusell schrott verstacket, und im vorigen jahre consumiret worden.
Dieses kan am besten die accis Cassa aus ihren Manualen anzeigen.

an Maltz 1000 Malter
an brantwschrott 1036 scheffel

20. Ob undt wie viel schenckkrüge oder herbergen, die statt habe welche bier undt brandewein aus der Statt zu holen gezwungen seindt.
– Keine.

21. Wie viel tonnen bier undt gefäse brandewein in solchen herbergen, verschencket worden.
Weilen keine Schanckkrügen so gezwungen, sic cessat et desuper ad Cassam.

22. Wie viel kleine Steine wolle, in vorigem jahr in der Statt verarbeitet worden.
– seindt verarbeitet 65 Stein.

23. Ob undt wie viel Capitalien die Statt aus der Cammerey zu bezahlen schuldig? ob sie die interesse selbst bezahlen könne, oder von Sr.K.Mayst. aus der acciseCassa vergütet werden müsen.
Die statt ist schuldig unterschiedliche Capitalia aus der Cammerey zu zahlen, hat aber S.K.M. dieselbe bey introduction der accijsen anno 1715 1mo aprilis weilen viele Capitalien auf den accisen vormalß von der Statt verschrieben über sich genohmen, und à dato isto die interessen von dero acciseCassa alhie abgeführet worden; Masen der Statt kaum so viel belasen [83] lauth Competens Estat das sie das jenige was unumbgänglich sein muß, verrichten könne.

24. Ob undt wie viel sonst aus der Königl.accyse Casse zu den Magistrats Competens jährlichs bezahlt werde.
Zufolgen Competens Estat ist der Stadt jarlichs zugelegt ex Cassa zu Empfangen 364 rtlr 28 stbr 5 d, wirdt aber von der Cassa nur zahlt 362 rtlr 28 st 5 d, weilen Cassa keine andere Verordnung als obige 362 rtlr 28 st 5 d zu bezahlen erhalten.

25. Ob die Statt zinsbahre Capitalien auszustehen habe.
– Nein.

26. Wie viel häuser und Scheuren undt wie viel wüste stellen annoch vorhanden.

1 Seind häuser 365
2 scheuren so allein stehen 103
wüste stellen 7
3 Scheuren so bey ander gezimmer eingezogen 24

27. Ob die häuser undt scheuren alle mit Ziegell gedecket, undt wie viel strohe Dächer in der Stadt vorhanden.
seindt alle mit Ziegel gedecket.

28. Wie viel an feuer Rüstungen bey der Statt sey, an brandsprützen, leiter, haecken, brandEymer, so wohl aufm Rathause, als particulier Einwohneren, ob selbige in gutem Stande, undt voriges jahr, welche darzu gekommen.
Seind bey der Stadt

1 grose wassersprütze 1
leitern 8
Haaken 12
lederen Emmer aufm Rathaus 197
bey bürgern 111
handsprützen bey bürgern 56

Seind alle imstande, undt in vorigem jahr keine dazu gekommen.

29. Wie viel fertige brunnen und wasserKüeven vorhanden?

seindt gemeine brunnen durch die Stadt 17
wasserkueven 8
wasserback 1

30. Wie viel derselben und andere feuerrüstung fehlen?
es fehlet annoch eine grose wassersprütze welche schon bereits von der Stadt inhalts Contractus bedongen, vndt verfertiget wirdt.

31. Wie viel brawhäuser undt brandewein Kessel in der stadt vorhanden?

seind brawhäuser 13
Korn brandewein Kessel 26

32. Ob und was für handwercker fehlen, welche in loco anzusetzen nötig währen, und ihre Nahrung finden könten?
Es fehlen unterschiedliche als seidenweber zeug- Rass- und tuchmachern, Speldenmachern, Kammenmacher und dergleichen, aber deren nötige ansetzung kan Magistratus nicht sehen, masen ihre Nahrung nicht finden können aus Ursachen das dergleichen wahren von frembden husirern und Krämern ints land einbracht, und von thür zu thür getragen werden. weshalb nicht allein diejenige ihre Nahrung nicht haben, sondern auch den Inwohnenden dadurch ein groses an ihrer Nahrung abgehet. Wan aber der Verbott frembder Wollenen Zeuge einzubringen verbleiben würde, könten sich Woll Rasch Zeugmacher, wan sie den Verlagh hetten ihre Nahrung finden.

33. Ob sonst einige Mängell bey der Stadt vorhanden, und durch was Mittel und wege selbige in besseren stand gerathen und die Nahrung vermehret werden konte?
Seind Mängell bey der Stadt und bürgeren, das dieselbe durch Einquartirung, alzugrose und hohen impost undt gestremten freyen handelß mehrentheilß ausgeschöftet, undt nicht wohl andersten zu Redressiren, als durch befreyung oder Soulagirung der bequartirten, aufhebung der eigenthätigen weghnehmungen, Nachlaß oder Verringerung des täglichen impostes, Vergünnung freyen handelß mit undt in andere länder und wahren etc. Sofern die gewaltsame werbungen bestendig werden nachlasen, wie imgleichen der freye handell in allen wahren zu gelasen würde, so solle verhoffentlich die Nahrung, welche zumahlen abgenohmen, wiederumb algemach hergestellet können werden.

Ablehnung von der Kammer

Die Antwort wurde von der Kammer entschieden abgelehnt; sie merkt an:

Wan Magistratus mit denen Mängeln, so bey der Stadt vorhanden genauere Einsicht nehmen wolte, würden erheblichere Ursachen beyzubringen seyn, und läset sich nicht viell argumentiren so viel die werbung angehet, als welche Se K.May. ohne dehm schon per speciale Rescr. bereits aufgehoben.

Der Mangel der Nahrung in Städten aber kombt mehrentheils daher, das auf dem Platten lande, nicht nur allein je länger je mehr Winckels, Herbergen, brau- Fusell- Kessell, und Handwercker sich [84] ansetzen undt die Frembden, mit allerley waaren continue hausiren gehen, undt die Auff und Verkaufereyen wieder den klahren inhalt Sr Königl. Mayst. allergnädigsten intention geduldet und nicht gestrafft werden, als welches die erheblichsten argumenta der Mängell wodurch die Stätte zu grunde gehen seyn und umbständtlicher ausgefertiget werden könte.

Geographische Beschreibung

[B.] Kurtze Geographische Beschreibung von der Stadt Xanten

1. Ob die Stadt an einem Navigablen Flus liege, wo der flus entspringe Ob berge, hügell, thäler Holtzungen oder alleen bey der Stadt seyn.
Ligt im Hertzogthumb Cleve an der westseithen Rheinß, eine gute Viertelstund von selbigem flus, hatt an der SuydSeiten einen hohen langen berg, der Fürstenberg genannt, sonst Rondumb Eine schöne ebene landtsdaw.
Auch findet man vor wenigen Jahren auserhalb der Clevischen pforten eine schöne allée gepflantzet welche bis zu der Statt Cleue So fünff stund entlegen, und weiter sich erstrecket.

2. Was die Statt vor Herschaften ehemahlen gehabt, was für Fürsten ihnen Privilegia ertheylet, item wo die Residentz gewesen?
Die Statt ist vorhin Cöllnisch gewesen und dem Bischoff von Cöllen unter sein district von dem Kayser zugelegt. Eß hatt Heinrich von Molenarck Ertzbischoff zu Cöllen Anno 1228 ihr die erste Privilegien gegeben, und ist dahemahls die Residentz der Ertzbischoffen zu Bonn gewesen.

3. Aus was vor Persohnen der Magistrat bestehe? wie das Rathaus beschaffen, und waß vor aedificia publica vorhanden Ob Ding-Sthule, Ober Niedergerichte vorhanden, wohin die appellationes gehen.
Auß Einem Bürgermeister undt Sieben Scheffen, wovon der Bgster der ältiste Scheffen ist, nebst Sieben Rathsverwandten Sambt einem Secretario, worzu 12 gemeintsleuthe die Rathsverwanten erwehlen, hernach diese zusammen erwehlte die Sieben Scheffen, und aus die 7 Scheffen durch die Meiste zusammen einen zum Bgster erwehlen.
Es befindet sich ein Königlicher Richter, welcher mit den 7 Scheffen Gericht haltet, dabey ein besonderer Gerichtschreiber ist.
Die appellation gehet nach dem Hoffgericht in Cleue.
Das Rathhaus ist ein altes Gebäude, vornen mit einem spitzen hohen Thurn gezieret, hatt zwo commode RathsCammern nebst einer grosen Antichambre.

4. Ob Stiffter- Stifftskrichen, Pfarrkirchen, Clöster, Capellen und Hospitalien vorhanden? wie sie heisen? wie viel Canonici sich daheselbsten befinden? wer sie fundirt?
1) Findet man in der Stadt Eine Evangelisch Reformirte Kirch, davon die höchstSeelige Churfürst Friederich Wilhelm der grose, fundator ist.
2) Eine grose Canonical oder StifftsKirche, welche eine von der besten Architecteur und Zierde, so wohl in als auswendig, verfertiget, das glaublich keine bessere am gantzen Rheinstrohm wird gefunden werden mit 24. altaren ein schöner groser Chor, und grosem nebst Kleinerem Orgell, mit zwey schönen hohen thürnen gezieret, Zu dieser StifftsKirchen gehoren 46 Canonici und 20 Vicarien, dieses Stifft undt Capittull Solle von einer Kayserinn Helena fundiret seyn.
Noch ist in der Statt ein Carthäuser Closter, welches anfanglich von Hertzog Adolph zu Cleve unweit der Statt Weesell auff eine Insell im Rhein gelegen de Graff genannt, fundirt worden, nach langer Zeit wegen des Krieges und wassers gefahr in Xanten Retiriren mussen;
Jtem Ein Capuciner Closter, welche von Allmusen leben,
Auch ein adeliches Junffern Stifft vom Bernardiner Orden, welche eine Abdissinne haben und vormahls auf dem FurstenBerg residirt haben, Seind auch wegen Kriegs-Verderb in die Stadt gezogen, wird das Stift Furstenberg genant.
Übrigents findet man in der Statt ein hospitael nebst 3 anderen Armenhöfen, welche zur wohnung der Armen und unterhalt gebawet, und auch von alten Zeiten löblich fundiret seind.
Ferner seindt in der Statt noch 4 Capellen die erste genant St Michaelis, die 2te St Dionisij, die 3te St Gereonis, die 4te St Bartholomay, undt werden bedient von Vicarijs Capituli

5. Ob Eine Universitaet Gymnasium Academicum und Gymnasium vorhanden was vor berühmte professores und Rectores daselbst gewesen und noch seyn.
Man hat hier nur eine Trivial Schul, worin die Jugend dennoch die fundamenta in der latinitaet können legen.

6. Aus was vor Nahrung, gewerb und handel die Stadt bestehe? Ob ackerbaw, wiesewachß, Hanff, flachß, Obst, Hopffen, und weinbau, Viehezucht, Schäffereyen undt holtzungen seye?
Obzwarn viele Einwohner vom ackerbaw, sich ernehren, wirdt auch notige handtlung in der Stadt [85] getrieben, wobey zugleich von allerhand notigen handwerckeren nichts fehlet, So das ein Jeder zu seiner Notturft als in einer wohlbestalten Stadt kan geholfen werden.

7. Ob Commercien, Schiffart und handel zu lande getrieben werde, wohin die passage durch die Stadt gehe? Ob wollen manufacturen in lacken, Stoffen, Hüten und Strümpfen, in leinwand, leder und eisen, Stahl, Messing und Draeth vorhanden; Ob die brawnahrung getrieben werde, Ob die bieren eigene nahmen haben, Ob holtz und bergwerck vorhanden?
Weilen diese Stadt auff der hohen oder gemeinen Landtstraßen gelegen als gehet die passage von Collen, und weiter aus dem R.Reich hierdurch zu lande nach Cleve und Hollandt, wie inngleichen aus Berlin etc. über Weesell durch Xanten nacher Cleve und Holland & vice versâ, So das man diese Stadt wegen der hohen Landstrase zu lande nit vorbey reysen kan, übriges ad art. 6

8. Wie viel häuser in der Stadt, Ob die statt befestiget und Mauren habe?
Ausserhalb obglten Closteren und häuseren zum Stift gehörig befinden sich in der Stadt noch circum 370 bürgerliche häuser. Dabey ist diese Stadt versehen mit fünff zierlichen hohen pforten und auch mit einer mauer umgeben.

9. Ob wüste Stellen vorhanden? Ob die Stadt brand erlitten und aus den brand Schaden sich erhohlet.
Es seind jetzo wüste Stellen wenig verhanden umb zu bebawen. Sonsten hat dieser Orth manche Veränderung ausgestanden, bey den Römern zu Zeiten Vespasiani, als Civilis und Cerealis kriegeten, 2 mahl verbrand und zumahl verdorben von Antonino wiederumb verbessert, welcher zugleich den hohen weg gemacht und auf etliche meilen Reparirt anno 1081. wiederumb durch die Hunnen und Nordmannen Ruinirt, diese stadt Soll bey den Romern sehr groß und sich erstreckt haben bis über den Fürstenberg, zu Zeiten des Kaysers Augusti, welcher Oben auf dem Furstenberg, welcher jetzo ¼ stund vor der Stadt liegt, Ein Prächtig Ambtmanshaus bawen lassen, darin die officier ihr Logiment bey der inquartirung gehabt, welches zugleich ein Richthaus gewesen, vor dem Kayser gericht zu halten etc. Doch nunmehro bey Menschen gedencken kein brand schaden erlitten.

10. Was vor antiquitaeten bey der Stadt seyn, oder was sonst merckwürdiges vorgegangen, ob Römische Antiquitaeten in der Stadt oder in der Nähe seyn?
Weilen der Römer Legiones hiesiger Orthen gestanden, werden noch ofters aufm felde Antique pfenningen von Alten Kaysern, so von Kupffer, silber auch gold bestehend gefunden, doch jetzo nit so oft als vormahls, vor etwa 34 jahren hat man hier einen alten steinern Sarck am Ufer des Rheins gefunden, darin lampen und steinerne Krüge waren, dergleiche lampen und erdene Krüge pflegten hier viel gesamblet, gekauft, und verhandelt werden.

11. Was vor Religionen in der Statt seyn, welche die starckste seye. Ob eine französische Colonie vorhanden.
Eß seind Evangelisch Reformirte auch einige Evang.Lutherscher Religions Verwante, die Romisch Catholische Seind die stärckste Frantzosische Colonie ist keine vorhanden.

12. Was vor Messen und Jahrmarckte seyn?
Drey Jahrmarckte werden in der Stadt gehalten.
Der erste auf Frohnleichnambstag
der 2te den 9 octbr Ochsen Marct
den 10te freyer Kraem Marct
der 3te auff St Thomas den 21 Xber ein freyer Kraem Marck

13. Ob die Stadt mediat oder immediat seye? Ob sie dem ambt oder einem vom Adell zu gehöre.
Diese Stadt gehoret jetzo unter das Hertzogthumb Cleue und ist Eine der Sieben haubtstätten dieses Hertzogthumbs, welche auff die ordinaire und Extraordinaire landtage beschrieben wirdt, davon Seine Majestät in Preusen unser allergnadigster Konig allein Herr ist etc.

14. Worin der Stadt Privilegien und freyheiten bestehen, darbey man bittet einen kleinen Extract der Privilegien mit dem Nahmen concedentis, cum anno, loco & die anbey zu fuegen.
Henrich von Molenarck Ertzbischof zu Cöllen, hatt der Statt anno 1228 die erste Privilegien als freye Jagd, freyes geleid etc. und alle andere begnädigungen und freyheiten, so die statt Neuß hat neben andere gesätze wegen der succession gegeben.
Anno 1444 auff Donnerstag post Simonis & Judae apostolorum hatt Hertzog Adolp zu Celve, denen bürgeren der Stadt Xanten gegeben eine freye wahl des Magistrats welche allezeit auff Montag post Oculi in der fasten geschehen, davon der Nummerus der Rathsgelieder art. 3 weiter zu siehen.
Weiter hatt der Magistraet Privilegium wan jemandt sich in der Stadt oder desen ambt, von Freytag nachmittag umb ½ 3 uhr an zu rechnen bis des Sonntags Morgents Circa 10 uhr würde schlagen, hauen, stechen oder schelten, das der thäter, die rechte [86] hand verspielet habe, Er kan sich aber vor geldt deswegen abfinden, Sr Konigl.Majestät brüchten vorbehalten.
auch die gerechtigkeit den Kaeck zu brauchen, Jtem wegen Zugestossene injurien, falscher ayde, und welche falsche Ellen, Maas und gewicht gebrauchen gefälschte wahren haben zu straffen, den angriff und andere begnädigung mehr ertheilt, Eß werden auch zwey wochentliche Märckte in der statt, nemlich Mitwochs undt Sambstags gehalten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Heimat Kleve, Datum: 1720 "Der Kriegsrat Samuel von Schmettach ..."