Es gelten die allgemeinen Editionsrichtlinien und die Vorlage "Gesetzestext", mit der Ausnahme, dass die einzelnen Absätze innerhalb eines Paragrafen um der besseren Lesbarkeit willen durch eine Leerzeile getrennt werden. Aufzählungen werden ausgerückt. Ziffern mit Bezeichnungen (Num., fl. usw.) im Fließtext werden mit diesen Bezeichnungen durch einen festen Leerschritt verbunden.