Joachim von Brawe (1722), Memorial An Die allgemeine Hochlöbliche Reichs-Versammlung zu Regensburg
DEs Herrn Bischoffs zu Lübeck Hochfürstl.
Durchl. erkennen mit allem geziemendem Danck /
daß die pro moderatione Dero Hoch-Stiffts
allzuhoch überspannten Cammer-Anschlags
vorgestellte trifftige Ursachen vor erheblich /
folglich demselben auch noch vor Beybringung
der längst-gesuchten Cräyß-Testimonialium
ein Drittel nachzulassen / vor billig angesehen worden.
Nachdeme nun Se. Hochfürstl. Durchl. nunmehro auch sothane Cräyß-Testimoniales, besage der Anlage / würcklich erhalten / und dann ab derselben Innhalt sich klärlich ergiebet / daß nicht allein an Sr. Hochfürstl. Durchl. dießfalls der geringste Verzug nicht gehafftet habe / sondern auch / daß die pro moderatione angeführte causales manifestae disproportionis & impossibilitatis in der selbstständigen Wahrheit gegründet / insonderheit aber darinn einer milden reflexion würdig seyen / daß von Zeit der Anno 1713. auch in dieses Stifft eingedrungenen Nordischen Kriegs-Troublen an / dasselbe die in solcher Zeit fällig-gewordene Cammer-Zieler zu bezahlen / völlig ausser Stande gewesen zu seyn / attestiret wird / So habe bey dermahliger [2r] Abwesenheit der Hochfürstl. Lübeckischen Gesandtschafft / und da dieses billige Gesuch auf alle Weise mit zu besorgen und zu befördern ich von meines Gnädigsten Herrn Hochfürstl. Durchl. gnädigst befehliget bin / nicht unterlassen können / mehrbemeldte Cräyß-Testimoniales Einer Hochlöbl. Reichs-Versammlung hiemit geziemend zu exhibiren / und setzen zu Derselben mehr Höchstgedachten Herrn Bischoffs Hochfürstl. Durchl. das zuversichtliche Vertrauen / ersuchen auch Dieselbe darum hiemit angelegenen Fleisses / es in die Wege ohnmaßgeblich zu richten / damit zuförderst Dero Hoch-Stifft die billigmäßige Ringerung ad unam tertiam remanentem angedeyhen / der von Zeit obangeführter Kriegs-Troublen aufgewachsene Ruckstand aber demselben gäntzlich erlassen werden möge. Ich verharre
Meiner Hoch- und Vielgeehrten Herren
Georg / König von Groß-Britannien / Franckreich und Irrland / Beschützer des Glaubens etc. Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / des Heil. Röm. Reichs Erb-Schatzmeister und Churfürst etc. etc. | Friderich Wilhelm / König in Preussen / Marggraf zu Brandenburg / des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst etc. etc. |
Als Churfürst zu Braunschweig. | Als Hertzog zu Magdeburg. |
NAchdeme der Hochwürdige und Durchleuchtige Fürst / Herr CHRISTIAN AUGUST / Erwehlter Bischoff zu Lübeck / Erbe zu Norwegen / Hertzog zu Schleßwig / Holstein / Stormarn und der Ditmarschen; Graf zu Oldenburg und Delmenhorst; Unser Freundlich-lieber Vetter / Uns / als ausschreibende Fürsten und Directores des Löbl. Nieder-Sächsischen Creyses / bereits den 14den Martii und 9ten Octobris 1720. Freund-Vetterlich angelanget / daß Wir Sr. Lbd. mit denen Creyß-Directorial-Testimonialien zu statten kommen wolten / deren Sie in Ihrer / an das Reich gebrachten Cammer-Zieler Remissions- und Moderations-Sache / zu Bestärckung Ihrer deshalb angeführten Causalen benöthiget; Und Wir dann Sr. Lbd. damit zu willfahren Uns nicht entbrechen wollen; Als bezeugen Wir hiemit / der Wahrheit zu Steuer /
1. Daß des Bischoffs Lbd. sowohl in Dero Stifft als Fidei-Commiss-Güthern / seither Anno 1713. durch die Nordische Kriegs-Troublen und dahero Ihro zugestossene Ungelegenheiten / Schaden und Verlust / so hart betroffen und mitgenommen worden / daß es Ihro nicht wohl möglich gewesen / die / binnen solcher Zeit von Ihrem Stifft fällig-gewordene Cammer-Zieler abzuführen / auch dannenher die Billigkeit erfordere / Ihro dasjenige / so Sie daran noch etwa restiren / gäntzlich zu erlassen.
2. Daß der / auf dem Stifft Lübeck hafftende Cammer-Gerichts-Matricular-Anschlag / nach Proportion des schlechten Ertrags / und enervirten Zustandes von gedachtem Stifft / so sehr überspannet sey / daß daran ein erkleckliches zu remittiren; wie dann solches / unter andern / auch daher klärlich erhellet / weil dem Stifft Lübeck in der Reichs-Cammer-Gerichts-Matricul, bey nahe halb so viel / als vor Holstein-Gottorp / angesetzet ist / da doch dieses wohl achtmal so viel als jenes einträget / folglich eine grosse Disproportion zwischen beyden Landen ratione Ihres Cammer-Gerichts-Matricular-Anschlages zu befinden. Geben den 2. Maji, 1722.
L.S.
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L.S.
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Im Nahmen obhöchstgedachter Sr. Königl. Majest. von Groß-Britannien Dero heimgelassene Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgische Geheimde Räthe. | Im Nahmen obhöchstgedachter Sr. Königlichen Majestät in Preussen / Dero
Regierungs-Räthe des Hertzogthums Magdeburg. |
F. W. v. Goertz. | G. E. v. Bessel. |