MKL1888:Ärār

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ärār“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Ärār“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 742
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Aerarium
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Ärār. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 742. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:%C3%84r%C4%81r (Version vom 03.11.2021)

[742] Ärār (Ärarium, v. lat. aes, Geld), bei den Römern der Staatsschatz, auch die Schatzkammer. Sie befand sich im Tempel des Saturn, in welchem auch die Gesetze und Senatsbeschlüsse deponiert waren, und wurde vom Senat verwaltet, der sich zur Zeit der Republik für die Geschäftsführung der Quästoren bediente. In der Kaiserzeit entstand neben dem Ä., dessen Verwaltung immer noch dem Senat verblieb, noch eine andre Reichskasse, über die der Kaiser ausschließlich verfügte, der Fiskus, in welchen die Einkünfte der kaiserlichen Provinzen und die Erträge der Domänen und der Privatbesitzungen der Kaiser flossen, und welchen die Kaiser durch ihre Prokuratoren verwalten ließen. Ebenfalls unter Verfügung der Kaiser stand noch eine besondere Kasse, das sogen. Aerarium militare, welches von Augustus zur Bestreitung der militärischen Bedürfnisse begründet und durch zwei neue Steuern, die Erbschafts- und Konsumtionssteuer, ausgestattet wurde. Die Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse brachte es mit sich, daß die Kaiser auch die Verfügung über das Ä. immer mehr an sich zogen, so daß dasselbe etwa seit dem Anfang des 3. Jahrh. völlig außer Thätigkeit trat. Heutzutage bezeichnet Ä. entweder die Staatskasse im allgemeinen oder (in Zusammensetzungen, wie Zollärar, Domänenärar) einzelne Einnahmezweige.