MKL1888:Abd ul Hamid
[24] Abd ul Hamid, 1) A. I., 27. Sultan der Osmanen, geb. 20. Mai 1725, Sohn Achmeds III., folgte 21. Jan. 1774 seinem Bruder Mustafa III., nachdem er 43 Jahre in enger Kerkerhaft geschmachtet hatte. Er war daher gänzlich unwissend und überdies charakterschwach, dennoch aber dünkelhaft und über seine Macht verblendet. Er fand das hinfällige Reich in der größten Verwirrung. Die Statthalter der entlegenen Provinzen, wie Syrien, Ägypten, Georgien, waren fast unabhängig, und mit Rußland war die Pforte in einen unglücklichen Krieg verwickelt. A. war nicht fähig, dem Reich aufzuhelfen. Der am 21. Juli 1774 zu Kütschük Kainardschi abgeschlossene Friede verschaffte Rußland bedeutende Gebietserweiterungen am Schwarzen Meer. Die Krim, für unabhängig erklärt, wurde 1783 von Rußland genommen, und die Pforte mußte es 1784 in dem Besitz derselben bestätigen. Auch mehrere Paschas empörten sich, doch wurde Scheich Daher in Syrien besiegt und getötet und der Mameluckenbei in Ägypten zur Anerkennung der türkischen Oberhoheit genötigt. Nachdem sich Österreich und Rußland eng verbunden hatten, erklärte A. 1787, der sein Heer durch französische Offiziere hatte reorganisieren lassen, an letzteres den Krieg, welcher mit der Niederlage der türkischen Flotte auf der Höhe von Kinburn und der Eroberung von Otschakow durch Potemkin (17. Okt. 1788) für die türkischen Waffen sehr unglücklich begann. So groß wurde die Verlegenheit der Pforte, daß A. das Silber seiner Unterthanen als Kriegssteuer forderte. Mitten unter den Zurüstungen zu dem neu zu eröffnenden Feldzug starb er, schon seit längerer Zeit geistig und körperlich herabgekommen, 7. April 1789. Sein Nachfolger war sein Neffe Selim III. Vgl. Asim Tarichi, A history of Abd ul Hamed and Selim III. (Konstantin. 1867, 2 Bde.).
2) A. II., der 34. türk. Sultan, zweiter Sohn Abd ul Medschids, geb. 22. Sept. 1842, ward 31. Aug. 1876, nachdem sein älterer Bruder, Sultan Murad V., als wahnsinnig abgesetzt worden, auf den Thron erhoben. Er stand anfangs ganz unter dem Einfluß der von Midhat Pascha geleiteten türkischen Reformpartei, gab 23. Dez. dem osmanischen Reich eine konstitutionelle Verfassung und lehnte die Einmischung der Konferenz der Großmächte zu Konstantinopel in die türkischen Verhältnisse ab. Nach Midhats plötzlicher Entlassung (Februar 1877), dessen Eigenmächtigkeit ihm lästig war, verfiel A. aber trotz guten Willens in den Fehler seiner Vorgänger, die Regierung nicht nach festen Grundsätzen und planmäßig mit Einsicht und Ausdauer, sondern nach Laune oder den Eingebungen allmächtiger Günstlinge, wie seines Schwagers Mahmud Damat Pascha, zu leiten. Die Folgen waren während des Kriegs mit Rußland (1877–78) öfterer Wechsel der Feldherren und des Kriegsplans und willkürliches Eingreifen des Palastes in die Kriegsoperationen, nach dem unglücklichen Ende desselben aber fortwährendes Schwanken in der Politik und wiederholter Ministerwechsel, wodurch die Schwäche der Türkei nach außen vermehrt und weitere Verluste außer den im Berliner Frieden ihr auferlegten Abtretungen verursacht, im Innern die Finanznot und die Zerrüttung aufs höchste gesteigert wurden. Inzwischen aber war es A. gelungen, sich von dem Einfluß der Günstlinge zu befreien und die Zügel der Regierung mit fester Hand zu ergreifen, nachdem er sich durch eisernen Fleiß die nötigen Kenntnisse in den Staatsgeschäften angeeignet hatte. Mit Hilfe deutscher Beamten begann er 1881 die Reform der Finanzen und nahm besonders die Leitung der auswärtigen Politik in die Hand, um seinen Einfluß als Kalif in Asien und Afrika zu vergrößern und auszubreiten. Dabei erlitt er freilich 1882 in Ägypten eine Niederlage. Doch gelang es ihm, die Bedingungen des Berliner Friedens allmählich zu erfüllen.
[1] Abd ul Hamid II., Sultan. Vgl. Prinzessin von Lusignan, The twelve years’ reign of H. J. M. Abd ul Hamed II. (Lond. 1889).