MKL1888:Ablader
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[45] Ablader (Befrachter) heißt derjenige, welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt oder indirekt das Schiff ganz oder zum Teil oder nur zum Transport einer gewissen Quantität Güter mietet.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 45 | |||
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[45] Ablader (Befrachter) heißt derjenige, welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt oder indirekt das Schiff ganz oder zum Teil oder nur zum Transport einer gewissen Quantität Güter mietet.