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MKL1888:Ablieferungsprovision

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ablieferungsprovision“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Ablieferungsprovision“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 47
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Ablieferungsprovision. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 47. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ablieferungsprovision (Version vom 02.08.2021)

[47] Ablieferungsprovision, die ortsgebräuchliche oder vereinbarte Entschädigung, welche der Kommissionär bei Rückgabe der ihm in Kommission gegebenen, aber nicht verkauften Waren vom Kommittenten außer dem Ersatz aufgewandter Spesen fordern kann.