MKL1888:Absolutōrium
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[58] Absolutōrium (lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 58 | |||
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[58] Absolutōrium (lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.