MKL1888:Absolution
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[58] Absolution, Frei-, Lossprechung, insbesondere das richterliche Erkenntnis, wodurch der Beklagte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von dem wider ihn erhobenen Anspruch entbunden oder im Strafverfahren von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen wird. – In der Kirchensprache bezeichnet A. die Lossprechung von kirchlicher und göttlicher Strafe nach abgelegter Beichte (s. d.).