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MKL1888:Accidentālien

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Accidentālien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Accidentālien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 78
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Accidentālien. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 78. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Accident%C4%81lien (Version vom 21.04.2023)

[78] Accidentālien (lat.), Zufälligkeiten, solche Eigenschaften eines Rechtsgeschäfts, welche auf das Wesen und die Gültigkeit des Hauptgeschäfts keinen Einfluß ausüben. Sie entspringen in der Regel aus besondern Vereinbarungen und sind ebensowohl den Substantialien (substantialia, Wesentlichkeiten), ohne die das Rechtsgeschäft nicht bestehen kann, wie den natürlichen Eigenschaften (naturalia) desselben, welche gewöhnlich vorhanden sind, aber durch Übereinkunft der Kontrahenten abgeändert werden können, untergeordnet. Accidentiell, zufällig, außerwesentlich, was keiner bestimmten Regel unterworfen ist.