MKL1888:Accoménda
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[78] Accoménda (mittellat., von accomendare, „anvertrauen“), im Mittelalter ein namentlich in Italien gebräuchliches Vertragsverhältnis, bei welchem der eine Kontrahent (accomendans) dem andern (accomendatarius) ein Kapital anvertraute, mit welchem dieser ein Handelsgeschäft für Rechnung des Akkomendanten gegen einen bestimmten Gewinnanteil des letztern betreiben sollte. Dies Rechtsverhältnis, welches man auch Accomandita oder Comenda nannte, bildete die Grundlage der modernen Kommanditgesellschaft (s. d.).