MKL1888:Administrativjustiz
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[126] Administrativjustiz (Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von gewissen Privatrechtsstreitigkeiten, welche aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, durch die letztern. Derartige Sachen sind z. B. die Gesindestreitigkeiten, Gewerbesachen u. dgl., welche man auch als administrativ-kontentiöse Sachen bezeichnet. In manchen Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltungsstreitsachen besondere Verwaltungsgerichte ins Leben gerufen (s. Verwaltung).