MKL1888:Admirāl

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Admirāl“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 126
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Admirāl. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 126. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Admir%C4%81l (Version vom 28.02.2023)

[126] Admirāl (v. arab. amîr-ul-mâ), Oberbefehlshaber zur See. In den frühern Zeiten des Mittelalters, wo besonders auf der See nicht völkerrechtlich geordnete, sondern vollkommen faustrechtliche Zustände herrschend waren, unternahm ein einzelnes Handelsschiff nicht leicht eine weitere Fahrt, sondern es pflegten mehrere Schiffer zu einer Gesellschaft zusammenzutreten, deren Kommando und Führung behufs kriegerischer Verteidigung einem A. anvertraut ward. Dieser Titel wurde durch die Mauren zuerst in Spanien gebräuchlich und verbreitete sich von hier aus zu den übrigen europäischen Völkern. In Sizilien ward er 1142 den Flottenbefehlshabern beigelegt; in England kam er 1216, in Frankreich 1284 in Gebrauch. In den Seestaaten wurden bald auch hohe Staatswürden krëiert und mit diesem Titel ausgestattet, und zwar unterschied man bald zwischen dem Großadmiral, als dem eigentlichen höchsten Chef der gesamten Marine, und zwei niedern Klassen von Admiralen, welche als Befehlshaber von Abteilungen einer Flotte fungierten und auch wohl als Vize- oder Konteradmirale von jenem unterschieden wurden. Am ausgebildetsten ist dieses Titelwesen in England. Hier ist die Würde des Lord High A. eins der neun hohen Kronämter, welches aber seit 1708 über 100 Jahre unbesetzt geblieben ist, bis 1827 der damalige Herzog von Clarence auf kurze Zeit damit bekleidet wurde, denn nach der Schlacht bei Navarino legte er es wieder nieder. Außerdem wird in England zwischen Admiralen der roten, weißen und blauen Flagge als wirklichen Admiralen unterschieden. In der Türkei heißt der Chef der Flotte Kapudan-Pascha, in der russischen Marine Großadmiral. Die übrigen Seestaaten unterscheiden drei Rangstufen, welche den Klassen der Generale in den Landarmeen entsprechen: A. (franz. amiral), entsprechend dem General der Kavallerie oder Infanterie; Vizeadmiral, entsprechend dem Generalleutnant; Konteradmiral (engl. rear a., eigentlich A. der Nachhut; holländ. schout bij nacht), entsprechend dem Generalmajor. In England führen die drei ältesten Admirale den Titel A. of the fleet und haben den Rang des Feldmarschalls. Die frühere Würde des Lord High A. ist auf die nur mit der Verwaltung der englischen Kriegsflotte betrauten Commissioners for executing the office of the Lord High Admiral of the united kingdom of Great Britain and Ireland übergegangen. Die Admiralklasse (der Seeoffiziere) wird durch den Titel Flaggoffiziere ausgezeichnet, weil alle Admirale eine Admiralsflagge sowohl am Bord als im Boot führen. Diese Flagge ist in Deutschland quadratisch, weiß und von einem senkrecht stehenden bis zu den Kanten des Flaggentuchs reichenden schwarzen Kreuz geteilt. Dasjenige Schiff eines Geschwaders, auf welchem sich der dasselbe kommandierende A. befindet, heißt das Flaggschiff. Auf zweimastigen Fahrzeugen setzt auch der Konteradmiral seine Flagge im Vortopp; auf einmastigen Fahrzeugen führt der Vizeadmiral im obern Viertel seiner Flagge, zunächst dem Flaggstock, eine schwarze Kugel. Auf ein- oder zweimastigen Fahrzeugen befindet sich in der Flagge des Konteradmirals im obern und untern Viertel, zunächst dem Flaggstock, eine schwarze Kugel. „Ein A. heißt (hisst) seine Flagge“ bedeutet, daß er das Kommando übernimmt; „er streicht sie“ bedeutet, er legt das Kommando nieder.