MKL1888:Adverbium

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Adverbium“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 135
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Adverbium. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 135. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Adverbium (Version vom 29.10.2021)

[135] Adverbium (lat.), Umstandswort, Bestimmungswort, wörtlich „der beim Verbum stehende Redeteil“, der die Bedeutung desselben näher bestimmt. Der Name A. ist eine Übersetzung der von den alexandrinischen Grammatikern des Altertums herrührenden Bezeichnung Epirrhema. Das A. kann nicht dekliniert werden und wird in die Unterarten: Adverbien des Orts (hier, da), der Zeit (dann), der Qualität oder Modalität (wie, so, rasch) und der Zahl (zweimal) zerlegt. Ihrer Entstehung nach sind, wie die vergleichende Sprachwissenschaft gelehrt hat, fast alle Adverbien ursprünglich Kasus von Substantiven gewesen, die aber nicht mehr als solche empfunden werden; noch jetzt kommen im Deutschen solche Kasus, wie „wunderbarerweise“, „fröhlichen Sinnes“, „eilends“, vor, welche ganz die Bedeutung von Adverbien angenommen haben.