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MKL1888:Advocati ecclesiae

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Advocati ecclesiae“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Advocati ecclesiae“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 135
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Advocati ecclesiae. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 135. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Advocati_ecclesiae (Version vom 29.10.2021)

[135] Advocati ecclesiae (Defensores, Actores ecclesiae, lat.), ehedem die Anwalte der Kirchen und geistlichen Stiftungen. Ihnen lag die Vertretung der Gerechtsame der betreffenden Kirche, die Führung ihrer Prozesse, die Beschützung der zur Kirche gehörigen Armen und Jungfrauen und die Aufsicht über die Güter und Revenuen der Kirche ob. Als später die Kirchen des bewaffneten Schutzes bedurften, gewährten sie auch diesen und wurden also Schirmvögte und Schutzherren derselben, daher sie meist aus benachbarten angesehenen Rittern genommen wurden. Selbst die deutschen Kaiser sahen es als hohe Ehre an, oberste Schirmherren der Kirche zu sein, daher unter allen ihren Titeln der des advocatus ecclesiae voranstand.