MKL1888:Aestimatio capĭtis
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[968] Aestimatio capĭtis (lat., „Schätzung des Hauptes“), in den alten engl. Gesetzbüchern eine Geldstrafe, die nach Verhältnis der Würde desjenigen bestimmt wurde, gegen dessen Person ein Verbrechen verübt worden war. Auch im altdeutschen Recht kommt etwas Ähnliches vor im Institut der Wergelder, welche der Verbrecher an den Verletzten oder dessen Familie zahlen mußte, um die Fehde und Selbstrache abzukaufen, und wobei jede einzelne Verletzung oder Verstümmelung ihre bestimmte Bußgeldtaxe hatte.