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MKL1888:Aftermiete

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aftermiete“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Aftermiete“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 180
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Aftermiete. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 180. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aftermiete (Version vom 20.08.2021)

[180] Aftermiete (Untermiete, Sublocatio, Subconductio), dasjenige Rechtsverhältnis, welches entsteht, wenn der Mieter den ermieteten Gegenstand weiter vermietet, wozu er nach gemeinem Recht berechtigt ist. Nach preußischem Recht hat der Mieter nicht schon an sich die Befugnis der Weitervermietung, sondern nur, wenn sie ihm vom Vermieter ausdrücklich eingeräumt ist. Zwischen dem ursprünglichen Vermieter und dem Aftermieter besteht kein Rechtsverhältnis. Jener hält sich in allen Stücken an seinen Mieter, dieser (der Aftermieter) an seinen Vermieter.