MKL1888:Aftermiete
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[180] Aftermiete (Untermiete, Sublocatio, Subconductio), dasjenige Rechtsverhältnis, welches entsteht, wenn der Mieter den ermieteten Gegenstand weiter vermietet, wozu er nach gemeinem Recht berechtigt ist. Nach preußischem Recht hat der Mieter nicht schon an sich die Befugnis der Weitervermietung, sondern nur, wenn sie ihm vom Vermieter ausdrücklich eingeräumt ist. Zwischen dem ursprünglichen Vermieter und dem Aftermieter besteht kein Rechtsverhältnis. Jener hält sich in allen Stücken an seinen Mieter, dieser (der Aftermieter) an seinen Vermieter.