MKL1888:Agrikulturstaat
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[205] Agrikulturstaat, ein Staat, dessen Volks- und Nationalreichtum vorzüglich und wesentlich auf dem Ackerbau beruht, im Gegensatz zu Handels- und Industriestaaten. Im Gegensatz zu dem frühern Agrikultursystem (s. d.) ist man in neuerer Zeit mehr und mehr zu der Ansicht gekommen, daß die Unterthanen eines Staats, namentlich eines größern, am besten gestellt sind, wenn Ackerbau und Industrie in dem betreffenden Land gleichmäßig gepflegt werden. In der Wirklichkeit kommt es freilich selten (und bei kleinern Staaten wohl nie) vor, daß beide Zweige zu dem Nationalvermögen gleichmäßig beisteuern. So sind z. B. im Königreich Sachsen Handel und Industrie, in Mecklenburg der Ackerbau vorherrschend.