MKL1888:Agriménsor

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Agriménsor“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 205
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Agriménsor. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 205. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Agrim%C3%A9nsor (Version vom 11.09.2022)

[205] Agriménsor (lat., „Feldmesser“). Die römischen Feld- oder Ackervermesser (auch gromatici genannt, von groma, das Meßinstrument) bildeten gegen den Ausgang der Republik hin eine eigne Korporation und waren in der Kaiserzeit fest angestellte, auch durch hohe Besoldung ausgezeichnete Regierungsbeamte. Sie besorgten die Vermessung und Katastrierung, die Setzung der Grenzsteine, die Anfertigung von Grundrissen und Flurregistern. Ihre Disziplin war ein Gemisch geometrischer, juristischer und religiöser Sätze aus der Augurallehre und wurde in der Kaiserzeit in besondern Schulen gelehrt. Von der hierher gehörigen Litteratur, die im 1. Jahrh. n. Chr. anhebt und bis ins 6. Jahrh. reicht, ist wenig und dies Wenige verstümmelt auf uns gekommen. Außer Sextus Julius Frontinus (s. d.) sind von Schriftstellern, von deren Werken sich Reste erhalten haben, Balbus, der ältere und jüngere Hyginus, Siculus Flaccus, Marcus Junius Nipsus, Innocentius und Agennius Urbicus zu nennen. Die besten Ausgaben der „Scriptores gromatici“ haben Blume, Lachmann und Rudorff (Berl. 1848–52, 2 Bde.) geliefert. Vgl. Cantor, Die römischen Agrimensoren (Leipz. 1875); Stöber, Die römischen Grundsteuervermessungen (Münch. 1877).