MKL1888:Alter ego
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[420] Alter ego (lat., „das andre Ich“, d. h. der Stellvertreter), eine im Kanzleistil einiger romanischer Staaten (Spanien, Portugal etc.), namentlich des frühern Königreichs beider Sizilien, vorkommende Formel, durch welche der König einem von ihm gewählten Generalvikar des Reichs die volle Ausübung aller Rechte der königlichen Gewalt übertrug, so daß derselbe gleichsam das zweite Ich des Königs sein sollte. Im gewöhnlichen Leben spricht man nicht selten von dem A. e., d. h. von dem vertrauten Freund einer Person, welcher ganz in dieser aufgeht und deren Neigungen und Wünsche seinerseits zum Ausdruck bringt.