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MKL1888:Androlepsīe

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Androlepsīe“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Androlepsīe“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 557
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Androlepsīe. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 557. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Androleps%C4%ABe (Version vom 05.11.2021)

[557] Androlepsīe (griech., „Menschenraub“), in Athen das vom Staat anerkannte Vergeltungsrecht, nach welchem, wenn ein athenischer Bürger außer Landes getötet und sein Mörder nicht ausgeliefert ward, es den Verwandten des Ermordeten erlaubt war, drei dem Staate des Mörders Angehörige, aber nicht mehr, aufzufangen. Dieselben wurden vor ein Gericht gestellt und wenn auch gestraft, doch im ganzen milder behandelt als die wirklichen Mörder.