MKL1888:Archidiakŏnus

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Archidiakŏnus“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 772
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Archidiakŏnus. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 772. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Archidiak%C5%8Fnus (Version vom 03.11.2021)

[772] Archidiakŏnus (griech.), seit dem 5. Jahrhundert Amtstitel der Vorgesetzten der Diakonen und Gehilfen der Bischöfe bei Verwaltung des Kirchengutes und Handhabung der Jurisdiktion. Als die größere Ausdehnung der Bistümer eine Einteilung derselben in Sprengel (Archidiakonate) nötig machte, wurde einem jeden derselben ein A. mit weitgehender Amtsgewalt vorgesetzt. Infolge der Tridentiner Beschlüsse nahmen die Bischöfe die den Archidiakonen überlassenen Vorrechte wieder an sich, und es traten seit dem 16. Jahrh. an ihre Stelle die bischöflichen Generalvikare. In der lutherischen Kirche ist der Titel A. stellenweise für den ersten Diakon an Stadtkirchen beibehalten. In der anglikanischen Kirche ist der A. als Vorsteher eines Sprengels mit eigner Gerichtsbarkeit beibehalten. In der griechischen Kirche ging die Würde ein.