MKL1888:Aristokratie
[812] Aristokratie (griech., „Herrschaft der Vornehmsten“), im staatsphilosophischen System des Aristoteles diejenige Staatsbeherrschungsform, nach welcher eine bevorzugte Klasse der Staatsangehörigen im Besitz der Staatsgewalt ist. Aristoteles teilt die Beherrschungsformen in das Königtum (Monarchie), die A. und die Demokratie, je nachdem die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen sich befindet, oder je nachdem sie einer gewissen bevorzugten Klasse oder endlich der Gesamtheit des Volks zusteht. Mit Rücksicht auf die modernen Staatsverhältnisse pflegt man jedoch meist nur zwei Grundformen der Staatsverfassung zu unterscheiden, die monarchische und die republikanische, je nachdem die Staatsgewalt von einem Einzelnen oder je nachdem sie von der Gesamtheit der Staatsangehörigen durch deren Organe ausgeübt wird. In Ansehung der Republik wird dann allerdings wieder zwischen A. und Demokratie unterschieden, insofern nämlich entweder eine gewisse Klasse von Staatsbürgern die Führerschaft der übrigen und die Zügel des Staats in Händen hat, oder die Gesamtheit des Volks ohne Standesunterschied als der Souverän gedacht wird. Wer freilich, wie dies neuerdings von namhaften Publizisten geschieht, den Staat selbst als den eigentlichen Souverän hinstellt, für den wird auch diese Einteilung hinfällig, und man kann von diesem Standpunkt aus zu einer Einteilung der verschiedenen Staatsformen nur noch nach dem Merkmal schreiten, ob das Staatshaupt aus Einer Person oder aus einer Mehrheit von Personen besteht. Jedenfalls ist dem aristokratischen System die Neuzeit nicht günstig. Keine der dermalen bestehenden Republiken hat eine aristokratische Staatsform, während diese im Altertum vielfach vertreten war. Wie in Griechenland Athen als Muster der antiken Demokratie erschien, so wurde die A. besonders durch Sparta repräsentiert. Auch die altrömische Republik mit ihrer Patrizierherrschaft war recht eigentlich eine A. Ebenso hat man das frühere Deutsche Reich in der Zeit des Verfalls der kaiserlichen Autorität nicht mit Unrecht als eine A. bezeichnet. Auch in dem Freistaat Venedig hat sich lange Zeit hindurch die aristokratische Staatsform erhalten. Wenn aber auch der Begriff der A. heutzutage als Staatsbeherrschungsform nicht mehr von praktischer Bedeutung ist, so spricht man doch noch von A. in dem Sinn, daß man darunter eine bevorzugte Klasse der Staatsangehörigen versteht, und zwar ist es zumeist die Geburts- (Standes-, Erb-) A., welche man dabei im Auge hat, also der Adel. Aber auch von einer Beamten- und von einer Geldaristokratie (Plutokratie) wird in ebendiesem Sinn gesprochen, wie ja auch nicht selten von einer A. des Geistes die Rede ist, welcher ein besonderer Grad von Bildung eine bevorzugte Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft verschafft. In neuester Zeit ist im Gegensatz zur Sozialdemokratie nicht selten auch von einer Sozialaristokratie die Rede, indem man unter letzterer die Freunde des omnipotenten Staatswesens und der Erweiterung der Staatsthätigkeit versteht, insofern sie der besitzenden Klasse angehören. Aristokrat wird der Zugehörige oder der Anhänger der A., namentlich der Geburtsaristokratie, genannt; Aristokratismus ist die ausgesprochene Vorliebe für aristokratische Vorrechte und Gebräuche. Aristokratisierend nennt man eine Staatsverfassung, welche zwar nicht die A. als Staatsbeherrschungsform aufweist, aber gleichwohl einen gewissen aristokratischen Zug und Charakter erkennen läßt, wie dies namentlich bei der englischen Staatsverfassung der Fall ist. Auch pflegt man zuweilen von einer aristokratischen Politik als von einer solchen zu sprechen, welche besonders das Wohl gewisser und namentlich der wohlhabendern Klassen der Bevölkerung im Auge hat.