MKL1888:Armutszeugnis
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[849] Armutszeugnis (Testimonium paupertatis), offizielle Bescheinigung, daß derjenige, für welchen das Zeugnis ausgestellt ist, oder seine Eltern etc. nicht soviel im Vermögen besitzen, als zur Durchführung eines gewissen Unternehmens erforderlich ist; so bei einer prozessierenden armen Partei (s. Armenrecht), bei Studenten und Schülern behufs des Erlasses des Honorars für den Unterricht u. dgl.