MKL1888:Arzneimittel

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Arzneimittel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 892894
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Arzneimittel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 892–894. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Arzneimittel (Version vom 05.11.2021)

[892] Arzneimittel (Medicamenta), chemisch wirksame Stoffe, welche aus Pflanzen oder Mineralien zubereitet werden und den Zweck haben, die gestörte Thätigkeit tierischer Gewebe wiederherzustellen. Die A. werden in Apotheken bereitet oder wenigstens aufgehoben und für den Gebrauch nach der Verordnung des Arztes in geeignete Form gebracht. Die jedesmal [893] zu gebrauchende Menge heißt Dosis; sie beträgt bei einigen Arzneimitteln 10 g und darüber, bei giftigen Substanzen oft nur 1/100 g und weniger; die höchste gesetzlich zulässige Gabe heißt Maximaldosis; sie darf nur ausnahmsweise überschritten werden, und der Arzt hat dies durch ein ! auf dem Verordnungsschein (Rezept) zu vermerken. Kinder erhalten ihrem Alter entsprechend Bruchteile von 1/12 (Neugeborne), 1/6 (3–7 Jahre), 1/3 (7–12 Jahre), 1/2 (12–16 Jahre) der für Erwachsene passenden Gaben. A. in dem angegebenen Sinn sind von jeher angewendet worden, lange bevor es eine medizinische Wissenschaft gab. Die Priesterärzte der alten Ägypter, Juden, Griechen und Inder hatten neben mancherlei diätetischen Mitteln eine große Menge von Arzneistoffen im Gebrauch, deren heilsame Wirkung bei gewissen Krankheiten durch lange Erfahrung, also rein empirisch festgestellt worden war. Mit besonderer Vorliebe entnahmen die alten Ärzte ihre A. dem Pflanzenreich, erst verhältnismäßig spät sind einige mineralische Mittel in Anwendung gebracht worden. Eine große Bereicherung des Arzneischatzes trat durch die alexandrinische Schule ein (300 v. Chr.), welche überhaupt die Anwendung diätetischer Mittel bei der Behandlung von Krankheiten mehr vernachlässigte und sich der eigentlichen A. ganz vorzugsweise bediente. Die Indikationen für die Anwendung der A. bei bestimmten krankhaften Zuständen blieben bei den mangelhaften Kenntnissen von dem Bau und den Verrichtungen des Körpers und den noch geringern Kenntnissen vom Wesen der chemischen Prozesse überaus unsicher. Erst durch den römischen Arzt Claudius Galenus Ende des 2. Jahrh. n. Chr. erhielt die Lehre von den Arzneimitteln ein mehr wissenschaftliches Gepräge, indem er die physiologische Wirkung der A., zum Teil durch Experimente an Gesunden, festzustellen und bestimmte rationelle Indikationen für die Anwendung der A. zu geben versuchte. Während des Mittelalters ist die Lehre von den Arzneimitteln im wesentlichen die gleiche geblieben, wie sie Galen hinterlassen hatte; nur hatten sich eine Menge von Irrlehren in dieselbe eingeschlichen. Erst im 16. Jahrh., als der Geist selbständiger Forschung auf dem Gebiet der Naturwissenschaft und namentlich auch der Anatomie wieder erwacht war, trat in dieser Beziehung ein Fortschritt ein, indem Paracelsus darauf drang, daß die in der praktischen Medizin herrschende scholastische Richtung verlassen werde, und daß man sich wieder dem offenen Buch der Natur zuwenden solle. Paracelsus führte die Metallsalze in den Arzneischatz ein, deren Bereitungsweise von den Alchimisten gefunden worden war. Freilich spielte in den Lehren des Paracelsus die Mystik noch eine große Rolle. In den folgenden drei Jahrhunderten gab man der Lehre von den Arzneimitteln je nach der herrschenden Richtung in der Medizin bald mehr eine mechanische, bald mehr eine chemische, oft auch eine dynamistische oder geradezu mystische Grundlage. Der größte Wechsel der Anschauungen über das Wesen der A. hat in unserm Jahrhundert stattgefunden, in welchem mit den ältern Schulen die Homöopathie Hahnemanns und die „verstandesgerechte Erfahrungsheillehre“ Rademachers abgewechselt hat und schließlich ein gänzlicher Nihilismus, die vollständigste Geringschätzung fast aller A., kultiviert worden ist. In den letzten drei Jahrzehnten etwa ist auch hier die Lehre von den Arzneimitteln wieder in gesunden und festen Boden gelegt worden, wobei man freilich ganz von vorn hat anfangen müssen. Indem man ohne alle Voraussetzungen und Vorurteile daran ging, die A. nach ihren chemischen und physikalischen Beziehungen zu studieren und ihre Wirkungen sowohl auf den gesunden als den kranken Organismus zu prüfen, ist auch die Lehre von den Arzneistoffen, die Pharmakologie, als würdiges Glied der gesamten wissenschaftlichen Heilkunde eingereiht worden. Bei der Fülle alter überlieferter Mittel, welche diese Feuerprobe der chemischen, experimentellen und therapeutischen Forschung zu bestehen hatten, bei der Unsicherheit unsrer Kenntnisse über die feinern chemisch-physiologischen Vorgänge des Stoffwechsels an Gesunden und Kranken, bei der Schwierigkeit, die Einwirkung der Arzneien auf das Nervensystem zu deuten, wird man nicht erwarten, daß dieser Wissenszweig heute schon große abgeschlossene und feststehende Lehren aufzuweisen hat. Die alte naturphilosophische Schule sowie die Homöopathie haben das fertige, theoretisch ausgearbeitete Heilprinzip als das Erste und das Gegebene hingestellt und diesem Prinzip die Thatsachen gewaltsam untergeordnet; sie gaben ihren Jüngern die abgerundete Glaubensformel von der dynamischen oder sympathischen Heilwirkung und überließen ihnen, die widersprechenden eignen Erfahrungen geschickt damit zu vereinbaren. Die wissenschaftliche Arzneimittellehre dagegen verzeichnet mühsam jede neue Beobachtung, sie richtet ihre ganze Kraft auf die Erforschung einzelner Wahrheiten und ist kaum so weit vorgeschritten, daß eine bloße Einteilung ihrer A. nach wissenschaftlichen Grundsätzen durchführbar erscheint.

Man unterscheidet: 1) betäubende A. (Narcotica), 2) erregende A. (Excitantia), 3) einhüllende A. (Emollientia), 4) stärkende A. (Tonica), 5) umstimmende A. (Alterantia), 6) ausleerende A. (Evacuantia) mit den Unterabteilungen der abführenden A. (Purgantia), der Brechmittel (Emetica), der Wurmmittel (Anthelminthica) und der auswurfbefördernden A. (Expectorantia), 7) Ätzmittel (Cauteria), 8) fäulniswidrige A. (Antiseptica) und endlich 9) mechanische A. (Mechanica), welche mehr der Zubereitung dienen, wie Wachs und Thon, oder doch, wie Feuerschwamm u. a., keine chemische Wirkung hervorbringen. Die Anwendung der A. ist entweder eine örtliche, wie z. B. die der fäulniswidrigen Arzneien, welche unmittelbar auf Wundflächen gebracht werden, oder der Ätzmittel, welche gleichfalls nur auf das erkrankte Gewebe direkt aufgelegt werden, oder die Wirkung ist eine allgemeine, d. h. sie wird durch die Aufnahme der A. in das Blut hervorgebracht. Um die letztere zu erzielen, werden die Mittel dem Blut entweder unmittelbar beigebracht (Transfusion) oder unter die Haut eingespritzt (subkutane oder hypodermatische Injektion) oder auf der Haut verrieben (Inunktion), oder sie werden durch den Magen und Darm aufgenommen in Form von Mixturen, Pulvern, Pillen, Pastillen, Tropfen, Latwergen, Aufgüssen, Abkochungen etc., oder endlich werden sie durch die Lungen eingeführt in Form von Dämpfen und Zerstäubungen (Inhalation). In allen Fällen kommt also der wirksame Bestandteil entweder einfach gelöst oder bereits durch die Verdauungssäfte und das Blut chemisch verändert in Berührung mit allen Geweben des Körpers, und die Kenntnis des Arztes besteht darin, daß derselbe nicht nur weiß, welche Organe von dem einzelnen Arzneimittel vornehmlich verändert werden (spezifische Wirkung), sondern auch, in welcher Weise sie bei kleinen und in welch andrer Art sie bei großen Gaben (Dosen) ergriffen werden. Es gibt Arzneien, welche nur bei genauer Bekanntschaft mit ihren Eigentümlichkeiten als Heilmittel gelten können, die aber durch zu [894] reichliche oder unzeitige Darreichung (z. B. im Fieber oder bei Kindern) geradezu als Gifte wirken. Die meisten A. werden im Laufe von 1–3 Tagen in veränderter chemischer Zusammensetzung durch den Darm und die Nieren wieder ausgeschieden, und es bedarf erneuter Einfuhr, wenn ihre Wirkung fortdauern soll; einzelne Stoffe dagegen, z. B. Digitalis, wirken noch mehrere Tage nach, und diese Wirkung steigert sich bei andauerndem Gebrauch bis zu bedrohlichen Vergiftungserscheinungen (kumulative Wirkung). Bis zu einem gewissen Grad sind die Folgen, welche ein A. hervorrufen wird, wenn man es in dieser oder jener Menge gibt, mit Bestimmtheit vorauszusagen; wenn es trotzdem Schwankungen gibt, wenn eine erwartete Wirkung ausbleibt oder eine andre unerwartete Nebenwirkung eintritt, so kann entweder eine mangelhafte Beschaffenheit der Arznei die Schuld daran tragen, oder es kann eine gewisse abnorme Reaktion des Körpers, eine Idiosynkrasie, zu Grunde liegen. Über die Wirkungsweise der A. im Körper ist sehr wenig Sicheres bekannt. Wenn sich im Magen durch abnorme Prozesse eine große Menge Säure gebildet hat und man Magnesia oder doppeltkohlensaures Natron einführt, so ist die Beseitigung der Säure leichtverständlich, da sich dieselbe mit der Magnesia oder dem Natron zu einem neutralen Salz verbindet. Es gibt aber nur sehr wenige Fälle dieser Art, und für die Mehrzahl der A. fehlt uns jede Einsicht in die chemischen Prozesse, welche sich zwischen denselben und gewissen Bestandteilen der Gewebe abspielen, und auf welche die Wirkung der A. in letzter Reihe zurückzuführen ist. Ebenso kennen wir auch nur von sehr wenigen Arzneimitteln die Schicksale, welche dieselben im Körper erleiden, und oft genug werden A. ohne jegliche chemische Veränderung in den Exkrementen wieder ausgeschieden. Viele A. unterliegen der Einwirkung der Verdauungssäfte und der die Gewebe durchtränkenden Flüssigkeiten. Ob sich aber hieraus die Thatsache erklärt, daß manche A. bei direkter Einführung ins Blut sehr energisch wirken, vom Magen aus aber ganz wirkungslos erscheinen, ist noch fraglich. Vgl. die Handbücher der Arzneimittellehre von Husemann (2. Aufl., Berl. 1883, 2 Bde.), Nothnagel und Roßbach (4. Aufl., das. 1880); Hirsch, Die Prüfung der A. mit Rücksicht auf die wichtigsten europäischen Pharmakopöen (das. 1875); Binz, Grundzüge der Arzneimittellehre (6. Aufl., das. 1879); Waldenburg und Simon, Arzneiverordnungslehre (das. 1877); Liebreich und Laugaard, Arzneiverordnungslehre (das. 1884).